Wenn Ehefrau zu viel isst darf Ehemann sie aus gemeinsame Wohnung rausschmeisen?


24.10.2023, 16:12

Nicht wegen Finanzen.

9 Antworten

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Ja, natürlich darf er sie rausschmeißen. Nicht nur, bei zu viel essen. Auch bei anderen Sachen, die ihm nicht gefallen. Schließlich ist er doch der Herr des Hauses.

Klingt jetzt nicht nach einen vernünftigen grund um so zu reagieren.

Wenn beide als Mieter eingetragen sind kann einer den anderen nicht so einfach rauswerfen. Es haben beide das recht dort zu sein. Sind ja schliesslich beide mieter.

Wenn beide besitzer der wohnung sind gilt das gleiche.

Das würde somit nur gehen wenn der mann alleiniger mieter und aleiniger besitzer ist.

Die ehe würde so etwas unsinniges sicherlich beenden.


adelaide196970  24.10.2023, 16:47

auch dann geht es nicht, denn es handelt sich um eine "eheliche" Wohnung.

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Kessie1  24.10.2023, 16:15

Auch wenn der Mann alleiniger Besitzer oder Mieter ist, darf er sie im Trennungsjahr nicht raus werfen! Zur Not würde dann ein Gericht entscheiden, wenn es dort nur noch "Mord und Totschlag" gibt, wer bis zur Scheidung in der ehelichen Wohnung verbleiben darf.

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bei einer gemeinsamen Wohnung, wenn BEIDE im Mietvertrag stehen, kann weder der Eine den Anderen noch umgedreht "einfach so" rauswerfen.

Wenn es in Richtung körperliche Gewalt geht, kann der Ehemann lediglich die Polizei rufen und jedes Mal Anzeige erstattet. Dann besteht auch die Möglichkeit, die Ehefrau der Wohnung zu verweisen. Nur, DAS müsste er dann halt erstmal nachweisen und kann auch nach hinten losgehen. Und ich denke, darum gehts hier nicht.

Dem Ehemann würde ich eher raten, auszuziehen und sich von der Ehefrau als Mieter aus dem Mietvertrag entlassen zu lassen. Meistens bockt aber eine Partei rum und möchte das nicht, ein Anwalt wäre hier vielleicht nicht verkehrt.

Natürlich darf er sie nicht aus der ehelichen Wohnung schmeißen. Er kann sich ja offiziell trennen, nur aus der Wohnung kann er sie trotzdem nicht werfen.

„ Raußschmeißen“ klingt doch etwas unzeitgemäß!
Ein zeitlich beschränktes „Betretungsverbot“ aussprechen wäre viel zeitgemäßer.🫣