Ehegattin Unterhalt oder Jobcenter?

5 Antworten

Deine Unterhaltsverpflichtung besteht vorrangig für das gemeinsame Kind. Ist dann noch Geld "übrig" ist der Trennungsunterhalt deiner Frau an der Reihe.

Das Jobcenter wird erstmal zahlen, aber dann bei dir prüfen inwieweit du leistungsfähig bist.

Hat sie während der Ehe nicht gearbeitet, muss sie dies im Trennungsjahr auch nicht.

Hat sie noch keine Ausbildung gemacht, dann darfst du dies auch bei Leistungsfähigkeit finanzieren, damit sie sich dann irgendwann mal selbst unterhalten kann.

Die Frage ist also: was ist das für ein "Lehrgang"?

Da du bei Scheidung nachher eh nicht um einen Anwalt herum kommst, solltest du den schon mal aufsuchen um Kindes- und Trennungsunterhalt berechnen zu lassen.

Sie haben Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, wenn Sie wegen Ihrer Ehe eine Ausbildung abgebrochen oder gar nicht erst aufgenommen haben und mithin aus diesem Grund nach der Scheidung unterhaltsbedürftig sind.
Sie müssen Ihre Forderung nach Ausbildungsunterhalt möglichst im direkten Zusammenhang mit Ihrer Trennung oder  Scheidung geltend machen und mit dem Ziel betreiben, später eigenes Geld verdienen zu können.
Ihr Anspruch auf Ausbildung besteht nur, wenn die Aufnahme Ihren ehelichen Lebensverhältnissen entspricht, die Fortsetzung einer unterbrochenen Ausbildung ist oder mit einer abgeschlossenen, früheren Ausbildung in Zusammenhang steht.

https://www.trennung.de/ausbildungsunterhalt.html


Rombinius 
Beitragsersteller
 20.11.2021, 22:25

Danke für die ausführliche Antwort.

Sie stammt aus Belarus und hat einen Berufsabschluß und dort bereits gearbeitet. Seit Juli 2019 hier, hat sie zuerst Sprachunterricht besucht. Jetzt will sie eine kaufmännische Weiterbildung absolvieren.

Kessie1  20.11.2021, 22:36
@Rombinius

Tja, da wird geklärt werden müssen, ob du für diese Kosten aufkommen musst oder ob es sich lediglich um eine Maßnahme vom Jobcenter handelt.

Rombinius 
Beitragsersteller
 20.11.2021, 22:50
@Kessie1

Es handelt sich um eine Maßnahme vom Jobcenter, soviel ist schon klar.

Erst einmal würdest Du bei Leistungsfähigkeit Trennungsunterhalt zahlen müssen.

Dein Selbstbehalt liegt da bei bereinigten 1280 Euro Netto.

Würde dein gezahlter Unterhalt den Bedarf deiner noch Ehefrau nicht decken, dann käme eine Aufstockung vom Jobcenter in Betracht.

Die noch Ehefrau will eine eigene Wohnung und statt zu arbeiten, einen Lehrgang über 12 Monate besuchen.

Beides löbliche Entscheidungen.

Zahlt das Jobcenter der Ehefrau vor der Scheidung Leistungen,
wenn sie ausgezogen ist ?

Bei vorhandenem Anspruch grundsätzlich Ja.

Und reduziert sich damit mein Unterhaltsverpflichtung ?

Nein. Warum auch?

Nein, das Jobcenter zahlt keinen Cent solange du Unterhaltspflichtig bist und der Unterhalt reicht um ihr Leben zu bestreiten.

Das Jobcenter würde lediglich aufstockend zahlen, aber um den Unterhalt kommst du nicht drum rum.

Ich empfehle dir einen Vermögensberater oder Anwalt zu konsultieren, damit sie dich nicht finanziell ausnimmt. Gibt welche die sich auf sowas spezialisieren.


Rombinius 
Beitragsersteller
 20.11.2021, 21:55

ja das werde ich wohl tun, Anwalt zur Unterstützung heranziehen