Ehefrau meines Kollegen macht Ärger weil sie nie gearbeitet hat. Wg. Scheidung muss sie arbeiten.

8 Antworten

mies das kenne ich, ...von nem collegen von mir ( der is 40 ) da isses genauso die exfrau geht nicht arbeiten und er muss ihr 890 euro im monat geben weil sie 2 kinder hat , und sie verhaut mit extra jedes vorstellungsgespräch was sie bekommt, damit er schon weiter zahlen darf, richtig mies tour sowas.........

( kinder sind 15 und 13 )

Wenn die Kinder alt genug sind (über 3) muss Sie sich um eine Arbeit kümmern. Verweigert Sie Jobangebote kann es bis zur vollständigen Unterhaltspflicht vom Mann entzogen werden.

Nein, da braucht sich der Mann keine Sorgen machen. Die KInder sind alt genug, die Frau hat also alle Zeit, sich zu qualifizieren und einen Job gesucht.

Für solche Sachen gibt es Gesetze (und Rechtsanwälte).

Nicht arbeiten wollen zählt da nicht.

Während des Trennungsjahres hat die Frau Anspruch auf Trennungsunterhalt von ihrem Mann, falls er nach Zahlung des Kindesunterhaltes (wenn die Kinder bei der Mutter verbleiben) überhaupt noch genug zur Verfügung hat.... (Selbstbehalt gegenüber Ehepartner 1100 Euro).

Nachehelicher Unterhalt wird bei Scheidungen nur noch in Ausnahmefällen zugesprochen... und dann auch meist nur für einen befristeten Zeitraum. Denn nach der Ehe gelten die Partner im Regelfall als erwerbsfähig und müssen ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.
Zu den Ausnahmen gehören z.B. eine lange Ehedauer... oder auch, wenn sich die Eheleute darüber einig waren, dass einer von beiden wegen der Kinderbertreuung etc... auf eine eigene Ausbildung verzichtet....


Spermatorix 
Beitragsersteller
 09.02.2014, 08:59

Okay. Aber sie wollte nie arbeiten obwohl es mögl. gewesen wären. Besnders als er damals noch nicht so viel Kohle verdient hat. Wenn es dann unvorhergesehene Ausgaben gab, Rep. von Auto oder so, dann war das gleich ein riesen Loch in der Kasse.