eheliche Pflichten-gesetzlich-wie oft?

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Hallo :)!

Zum Scheidungsgrund (gesetzlich) wird es sicher nicht!

Aber: Laut einem deutschen Gerichtsurteil aus dem Jahr 1969 (Präzedenzfall) ist der/die Partner-in verpflichtet in der Ehe Sex zu haben. Wie oft und wie etc. obliegt dem Paar.= SEX IST IN DER EHE PFLICHT! Allerdings kann keine der Ehegatten eine Herstellungsklage (auf “Herstellung der Geschlechtsgemeinschaft”) erheben. :0 ???

Auch sind Ehegatten nicht daran gehindert enthaltsam zu leben. Allerdings kann der eine Ehegatte von dem anderen Ehegatten erwarten, dass dieser die “Geschlechtsgemeinschaft herstellt”.

Eine nur von dem einen herrührende Verweigerung kann dann eine ehliche Pflichtverletzung darstellen, die nach der juristischen Literatur (zB Staudinger, Münchener Kommentar, Bamberger/Roth) evt. unterhaltsrechtlich relevant sein kann "mit Verweis auf § 1579 Nr. 7 BGB, nachdem der Unterhalt versagt, herabgesetzt oder zetilich begrenzt werden kann, wenn dem Berechtigten ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei ihm liegendes Fehlverhalten gegen den Verpflichteten zur Last fällt" GELD REGIERT DIE WELT :)hihihi !!!! Man kann klagen... Der Gerichtsvollzieher kommt dann vorbei :)!

Sex darf nicht erzwungen werden (Vergewaltigung in der Ehe ist gemäß § 177 StGB strafbar). Als Rechtspflicht wird auch die eheliche Treue, also die “Ausschließlichkeit der Geschlechts-gemeinschaft der Ehegatten” angesehen. (Ich will Dich heiraten = ich will daß ein Beischlaf mit einer anderen Person rechtswidrig wird! :(!)

Gruß (ich lach mich TOT!)

I.B.


blunt  20.12.2010, 15:27

Nachtrag:1967 BGH Urteil "Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen, zu denen die Unwissenheit der Eheleute gehören kann, versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe doch von ihr eine Gewährung ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit zur Schau zu tragen. Denn erfahrungsgemäß vermag sich der Partner, der im ehelichen Verkehr seine natürliche und legitime Befriedigung sucht, auf die Dauer kaum jemals mit der bloßen Triebstillung zu begnügen, ohne davon berührt zu werden, was der andere dabei empfindet." COOOOL!!!! :( I.B.

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mokamoka  11.02.2011, 12:29
@blunt

Wie gut, dass diese Zeiten vorbei sind! Heute sollte man diese Urteile mal zu Gunsten der Frau schreiben. ;)

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blunt  11.02.2011, 12:50
@mokamoka

Hallo :)!

Ehe/Eheehnliche Gemeinschaft/ Beziehung = Frauen tauschen Sex gegen Ressourcen, Männer tauschen Ressourcen gegen Sex.

Wenn es seit Jahrmillionen so funktioniert, mit welchem Urteil und warum? soll/te man da eingreifen?

Warum wollen die "Frauen" anstatt einen Mann ein "sorgendes Haustier" haben? :0 ?

Gruß: Isa`

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na gottseidank nimmt die keiner mehr so ernst wie früher.

§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft

(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.

(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.

m BGB steht, dass Ehepartner eine Pflicht zu ehelichen Lebensgemeinschaft eingehen. Damit müssen sie eheliche Pflichten einhalten, wozu auch die geschlechtliche Gemeinschaft zählt. leider aber nicht wie oft!!!!:-)

aber es steht auch: Kein Zwang!

Allerdings darf niemand in einer Ehe zu Sex gezwungen werden. Man kann mehr Sex auch nicht einklagen, da das Urteil nicht vollstreckbar ist!


hopeless1982  20.12.2010, 15:21

DH! Eine der wenigen korrekten Antworten hier..

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gesetzlich kann dich niemand dazu zwingen mit deinem Ehemann Sex zu haben. Es ist nur so, dass es ein Scheidungsgrund ist, wenn die "ehelichen Pflichten" nicht erfüllt werden. Wenn also z.B. ein Mann mit seiner Frau keinen Sex haben möchte, kann diese sich aus diesem Grund scheiden lassen. Erzwingen kann sie aber nichts.

Wenn das ein Scheidungsgrund ist (zwischen den beiden Eheleuten - gesetzlich gibt es keine solchen Scheidungsgründe), dann liegen wohl noch andere Dinge im Argen...


zwerg93 
Beitragsersteller
 20.12.2010, 15:27

Nein um Himmels Willen,da ging es um ein scherzhaftes Komentar.Einer sagte,bis jetzt durftest Du,und jetzt musst Du....

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anjanni  20.12.2010, 15:33
@zwerg93

Blödsinn. Niemand muß.

Wenn einer muß, dann ist das Nötigung - und die kann ein Scheidungsgrund werden ;-)

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