ebay verkaufen (gehäkeltes)?
Heyy, ich wollte schon lange einen Shop öffnen wo ich meine gehäkelten Kuscheltiere verkaufen kann und ich wollte fragen, ob man es auf eBay verkaufen kann ohne eine Strafe zu bekommen. Aber wenn es verboten ist, gibt es vielleicht eine Website wo man selbstgemachte Sachen ohne Gebühren oder andere geldabziehungen verkaufen kann, da ich bis jetzt noch keine bessere Lösung gefunden habe. (Danke im Voraus! )
LG
2 Antworten
Tach :)
ich finde sowas gut - und verboten ist es bestimmt nicht. Aber es gibt gewisse Risiken, über die Du Dir im Klaren sein solltest.
Durch EBAY erreichst Du viele Leute - das ist natürlich ein Vorteil. Es gibt sicher Seiten, die auf Dein Segment spezialisiert sind. Aber die Reichweite dürfte deutlich geringer sei .
Kunden auf EBAY sind mit dem Käuferschutz gesegnet, als gewerblicher Anbieter kommen Gebühren fürs Einstellen und bei jedem Verkauf auf Dich zu. Das Alles musst Du einpreisen, um nicht Verluste zu machen.
Der gute BMT216A hat Dir die Sammlung an Links gesendet, die Du kennen solltest.
Ich würde Dir empfehlen, bei EBAY mit dem Durchstarterprogramm zu beginnen. Da kannst Du ein paar Monate schauen, wie es läuft. Gegen das parallele Ausprobieren anderer Vertriebswege spricht ja nichts - dann hast Du Vergleichsmöglichkeiten. Schau mal hier:
https://www.ebay.de/verkaeuferportal/programme-gewerbliche-verkaeufer/ebay-durchstarter
VG
Dann mal wieder die Langversion:
Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst u.a. dann ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.
Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und bei eBay, bei Kleinanzeigen und allen anderen Verkaufsplattformen und bei PayPal ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Klicken: Existenzgründerseminar
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind beide ausnahmslos (!) ab 18.
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.