Ebay Verkäufer überweist Geld nicht, da Retoure nicht ankommt, was tun?
Folgender Sachverhalt: Ich habe bei eBay ein TV gekauft für 1500€. Paypal mit eBay Käuferschutz (dachte es wäre sicher). Ich habe widerrufen und auf Aufforderung des Verkäufers die Sendungsannahme verweigert und retourniert. Der Verkäufer hat mir nie eine Sendungsverfolgungsnummer zukommen lassen, habe ich Gott sei Dank vom Paket abfotografiert. Diese Retoure kommt nicht an. Seit 3 Wochen steht dort da: 1-2 Tage, zugestellt oder 2-4 Tage. Hermes Support kann man vergessen. Frech hoch 10 und null Hilfe. Ich telefoniere jeden Tag mit eBay Stundenlang. Mir wird immer Recht zugesprochen aber bekomme keine Hilfe und der Verkäufer überweist kein Geld. Ich bin gesetzlich klar im Recht (§ 475 Abs. 2 BGB) Der Verkäufer trägt das Risiko des Versands. Laut Gesetz reicht mir der Sendungsnachweis, damit ich in 14 Tagen das Geld bekomme. Jetzt stellt sich der Verkäufer quer und will erst die Ware haben. Bei eBay geht immer jemand neues ran und ich telefoniere jeden Tag Stunden und renne meinem Geld wie ein Idiot hinterher. Was kann ich jetzt tun? Hebel eBay das Gesetz mit ihren AGBS aus, dass der Händler wirklich erst nach Erhalt überweisen muss, nein oder ? Er hat doch die Pflicht bei Hermes nachzuforschen oder nicht ?
3 Antworten
§ 357 BGB, Abs 1: Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.
§ 357 BGB, Abs 4: Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat.
Er hat die Annahme der Sendung verweigert. Also sollte da das drin gewesen sein, was der Verkäufer vorher reingesteckt hat^^
Genau und das habe ich durch die Sendungsnummer. Bei dem Rest bin ich raus als Käufer. Werde mir einen Anwalt nehmen. Sehe 0 Risiko, dass ich verlier.
Die Sendungsverfolgungsnummer auf dem Paket gilt für den Hinweg zu dir, aber nicht für den Rückweg zum Verkäufer.
Ich habe die Annahme verweigert, dadurch wird die Sendung retourniert mit der gleichen Nummer.
Du weisst doch, wer der Verkäufer ist. Fordere ihn letztmalig auf, zu zahlen. Danach gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) einleiten und ggf. zwangsvollstrecken.
Manche verstehen nur diese Sprache.
Das ist nämlich der Knackpunkt. Du kannst mit dem Einlieferungsschein nicht beweisen WAS du zurückgesendet hast. Nur dass du IRGENDWAS versendet hast.
Es geht daraus ja nicht hervor WAS wirklich im Paket war. Dann könnte man ja auch ein paar alte Zeitungen an den Verkäufer schicken