Ebay Rücknahme ablehnen?

3 Antworten

Hallo Michael,

du hast mit deiner Registrierung auf eBay bestätigt, dir die Nutzungsbestimmungen durchgelesen und verstanden zu haben.

Genau das hast du nicht - und genau das ist jetzt dein Problem.

Ich schreibe das nicht etwa, weil ich dir Vorwürfe machen will. Im Gegenteil, Vorwürfe kommen immer danach und ändern die Sachlage nicht mehr.

Sieh es daher eher als Hinweis für alle, die bisher noch keine Erfahrungen wie deine gemacht haben und sich hoffentlich ein paar Gedanken machen.

Unerfahrenheit führt zu einem Durcheinander der Fakten, wie es auch in diesem Fall ist.

Gut zu wissen: eBay bieten seinen Nutzern ein wirklich gutes Hilfe und Rechtsportal an. Es ist ein unbedingtes MUSS sich gelegentlich auch einmal mit der schnöden Theorie zu beschäftigen.

Zunächst einmal müssen jetzt die Fakten geklärt und aussortiert werden. Danach, bleibt das übrig, was letztendlich relevant ist.

Grundsätzliches:

Du schreibst: Ich habe etwas bei Ebay (Auto DVD Player) nagelneu und unbenutzt verkauft. 

Fakt ist: Wenn das Gerät nagelneu und unbenutzt ist, gibt es sicher eine Rechnung und auch eine entsprechende Sachmängelhaftung im Schadensfall, durch den Händler, bei dem du den Player gekauft hast.

Sollte das Teil tatsächlich defekt sein, könntest du es also auch an den Verkäufer zurückgeben.

Fakt ist: Da du das Gerät nicht selber im Gebrauch hattest, kannst du einen Defekt auch nicht ausschließen - richtig?

Du schreibst: Als Privatverkäufer in der Artikelbeschreibung ohne Garantie/Rücknahme.

Fakt ist: Im Gegensatz zur gesetzlichen Sachmängelhaftung ist die Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers. Was freiwillig ist, braucht jedoch nicht extra ausgeschlossen werden. Einfach nicht anbieten reicht völlig aus.

Private Verkäufer können zwar die gesetzliche Sachmängelhaftung teilweise ausschließen, allerdings ist dieser Ausschluss nur dann wirksam, wenn er entsprechend formuliert wurde.

Fazit: Den Garantierausschluss kannst du streichen - einen Sachmängelausschluss gibt es nicht. Damit beträgt die Sachmängelhaftung - auch ein privater Verkäufer 2 Jahre. Exakt so bei einem gewerblichen Händler.

Du schreibst: Käufer sagt das der Player defekt ist (liest angeblich keine DVD`s) und fordert sein Geld zurück.

Da haben wir schon mal einen Bonus für dich !!

Stichwort: Nachbesserungsrechte des Verkäufers:

Gemäß §§ 437 Nr. 2440 BGB ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur möglich, wenn der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung gesetzt hat und ihm zumindest zweimal die Möglichkeit der Reparatur gegeben hat. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer sich weigert, die Reparatur fehlgeschlagen ist, unzumutbar oder unmöglich ist.

Der Pressemitteilung des BGH lassen sich zwei grundsätzliche Schlussfolgerungen entnehmen.

 

Zum einen gilt die Nacherfüllung nach mehreren erfolglosen Versuchen nicht ohne Weiteres als fehlgeschlagen, wenn jedes Mal ein neuer Mangel der Kaufsache auftritt. Demzufolge ist § 440 S. 2 BGB wie folgt eng zu lesen: „ Eine Nachbesserung -des konkreten Mangels- gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.“

Kein sofortiger Rücktritt ohne Nachbesserung von zahlreichen Mängeln

Der BGH hat in seinem Urteil vom 23. Januar 2013 Az. VIII ZR 140/12 entschieden, dass mehrere kleine Mängel einer Kaufsache nicht zum sofortigen Rücktritt berechtigen.

 Zum anderen gilt der Vorrang der Nacherfüllung auch dann grundsätzlich uneingeschränkt, wenn mehrere Mängel kettenweise neu auftreten. Eine Ausnahme hiervon besteht nur dann, wenn solche Mängel die Funktionstüchtigkeit der Kaufsache beeinträchtigen bzw. aufheben.

 Auch auf den beliebten Handel im Internet können diese Grundsätze übertragen werden. Demnach ist jedem Käufer zu empfehlen, lieber einmal mehr weitere Nacherfüllung unter angemessener Fristsetzung zu verlangen. Erst dann, wenn der konkrete Mangel durch die Neulieferung oder Nachbesserung nicht beseitigt oder die Nacherfüllung endgültig verweigert wird, ist ein Rücktritt in Erwägung zu ziehen.

Quelle: https://www.wbs-law.de/wirtschaftsrecht/bgh-kettenweise-neu-auftretende-mangel-berechtigen-nicht-ohne-weiteres-zum-rucktritt-ohne-fristsetzung-zur-nacherfullung-34985/

Was ist das Recht zur zweiten Andienung?

Als das Recht zur zweiten Andienung bezeichnet man die Möglichkeit des Schuldners, seiner Leistungspflicht durch Nacherfüllung noch nachkommen zu können. Anders gesagt soll der Vertrag nicht gleich für fehlerhaft erfüllt erklärt werden, wenn die Leistung (z.B. die Kaufsache) lediglich einen Mangel besitzt.

Das Fristsetzungserfordernis ist z.B. geregelt in:

  • § 280 Abs. 1 für einen Schadenersatz statt der Leistung
  • § 323 Abs. 1 für den Rücktritt

Quelle: https://bgb-faq.de/2017/10/11/was-ist-das-recht-zur-zweiten-andienung/

KLARTEXT: Der Käufer hat einen Anspruch auf Sach- und Rechtsmangelfreie Lieferung. Bevor für den Verkäufer jedoch eine Erstattungspflicht und für den Käufer ein Erstattungsanspruch entsteht, muss der Käufer wirksam vom Vertrag zurücktreten.

Der wirksame Rücktritt vom Kaufvertrag muss zudem unterschrieben sein und setzt die nachweisbare Zustellung voraus.

Du schreibst: Ebay hat entschieden, dass der Käufer den Player zurück schicken soll. 

Fakt ist: eBay ist NICHT Vertragspartner !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

eBay kann weder etwas im Bezug zum Kaufvertrag entscheiden, noch wirst du jemals erleben, dass eBay auch nur ein einziges Wort sagen wird, das als Rechtsberatung ausgelegt werden könnte.

Mehrfach macht eBay deutlich, dass Kaufverträge gemäß § 433 BGB und ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen werden !!!

eBay weißt auf jeder seiner Info-Seiten DEUTLICH darauf hin, dass es sich lediglich um unverbindliche Tipps und Informationen handelt.

Wenn es anders wäre, würde eBay das Recht haben weltweit die Landeseigene Rechtsprechung auszuhebeln.

Fakt ist: Würde sich eBay in Rechtsstreitereien einmischen und regeln, würden sie auch haften müssen.

eBay ist keine Anwaltskanzlei, sondern Betreiber eines Onlinemarktplatzes. eBay entwickelt und bietet einfach zu bedienende Software gegen Gebühr zum Handeln an.

Den ganzen Mist, Kaufabbrüche, Auktionsabbrüche usw. kannst du vergessen.

Hier in Deutschland ist einzig und allein das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) maßgeblich.

Fakt ist: Käufer brauchen sich nicht an eBay wenden ohne den Verkäufer kontaktiert zu haben.

Diese vermeidlichen, Hintertüren, haben einzig und alleine folgenden Grund:

eBay will einfach wissen, ob die in Rechnung gestellte Verkaufsgebühr behalten werden kann, oder ggf. als Gutschrift erstattet werden muss.

VERKAUFSGEBÜHREN - DAS IST DAS KERNGESCHÄFT VON EBAY

Wenn du dir mal deine eBay-Mails genauer ansiehst, wirst du auch den Hinweis entdecken, dass deine rechtlichen Ansprüche von der Rückgabe nicht berührt werden.

Das große Problem, das eBay bewältigen muss, sind die Geldströme fehlerfrei und permanent zu dokumentieren. Das ist auch vollkommen in Ordnung.

Doch eBay ist ein Wirtschaftsunternehmen. Es besteht überhaupt kein Interesse einen aufgeblähten Kundenservice zu finanzieren, die sich die Probleme anhört, Geld kostet, jedoch nichts erwirtschaftet.

Ich vergleiche eBay und Co oft mit dem Betreiber eines Parkhauses.

Es gibt einen Betreiber und 2 Nutzer. Glaubst du der Betreiber würden entscheiden, das der eine Nutzer dem anderen die "Beule" bezahlen muss?

Im Parkhaus gilt nicht das BGB sondern die Straßenverkehrsordnung.

Wenn dir einer hinten drauf brettert, ist es ganz alleine deine Problem, wie du dich mit dem Unfallgegner einigst.

eBay kann entscheiden und reagieren, wenn du gegen den mit eBay geschossenen Nutzungsvertrag verstößt. Das geht. Mehr nicht!

GANZ WICHTIG !!

Die Art und Weise, wie du den Fall beschreibst, ist im Übrigen auch eine alte und immer noch funktionierende Abzocker-Masche.

Die Abzocke funktioniert so:

Der Käufer kauft wie bei dir ein tadelloses Gerät, bezahlt per PayPal-Alles klar.

Er besorgt sich jedoch auch ein identisches, aber demoliertes Gerät und schickt dieses dann als vermeidliches Defekt-Gerät zurück.

Da die Verkäufer in der Regel auch die Papiere, Rechnungen usw. nicht kopieren, gibt es keine Gerätenummern oder sonstige Anhaltspunkte.

Du solltest auf jeden Fall die Rücknahme verweigern.

Selbst wenn ein Schaden aufgetreten wäre, müsste der Käufer dir die Möglichkeit der Nachlieferung gewähren.

Eine Erstattungspflicht entsteht dem Verkäufer zudem erst nach einem Rücktritt.

Du musst dich an PayPal wenden, wenn's ums Geld geht.

Anrufen und sagen, dass du eine Betrugsabsicht nicht ausschließen kannst und die überlegst, den gut gemeinten eBay-Rat zu beherzigen und dich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Dann bleibt die Kohle erst mal da wo sie ist.

Ich melde mich später nochmal und gebe dir noch ein paar Tipps.

Alles was du von eBay bekommst erst mal ignorieren. Das sind automatisierte Abläufe, die einzig und allein der eBay-Kontrolle nützen.

Ich kann dir Fälle zeigen, in denen der Käufer 4 x die eBay-Vermittlung zur Rückgabe abgelehnt hat. Trotzdem kam immer wider die Nachricht, das man einer Rücknahme zustimmen soll.

Bis später.

NUR DER RICHTIGKEIT HALBER

Ich bin kein Anwalt, sondern Privatperson. Es handelt sich ausschließlich um meine persönliche Meinung und Fallbewertung.

Eine Haftung, insbesondere auf Gesetzesänderungen schließe ich deshalb aus.

Tja, das passiert, wenn man als Privat-Verkäufer Paypal anbietet. Jetzt hast Du die A-Karte. Paypal wird zugunsten des Käufers entscheiden.

Du kannst die Rücknahme /Widerruf ausschließen.

Aber du kannst nicht die Reklamation/Gewärleistung ausschließen.

Wenn du nicht explizit in der Beschreibung geschrieben hast, das das Gerät eventuell kaputt ist, so kann der Käufer von dir ein Funktionierendes Gerät verlangen.

Er ist also im Recht.

Du musst das Gerät zurücknehmen, weil es nicht der Beschreibung entspricht.


JennyWalter18  30.01.2018, 10:14

Das stimmt nicht...er hat Privatverkäufer angegeben...da ist das schon mal nicht geregelt...geregelt ist das nur für gewerbliche Verkäufer...außerdem kann das auch ein Transportschaden sein

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