eBay Rückerstattung bei schlecht verpacktem Artiekl?
Guten Tag,
ich habe auf eBay von einer Privatperson ein Glasfläschchen gekauft. Nun kam dieses allerdings beschädigt an. Habe ich eine Chance dieses zurückzugeben, auch wenn der Verkäufer auf eBay "keine Rücknahme" ausgewählt hat?
Meiner Meinung nach ist der Artikel nämlich nicht ausreichend verpackt. Lediglich einfache Luftpolsterfolie wurde um die Flasche gewickelt. Sonst lag die Flasche einfach lose im Paket. Bei Hermes steht auch bei den Versandbedingungen, dass ein Paket über eine Innenverpackung verfügen muss. (Auszug: "Die Innenverpackung muss den Inhalt der Sendung fixieren und rundum polstern.") Unter Fixiert verstehe ich etwas anderes. Die Flasche ist dauerhaft im Paket umhergefallen, kein Wunder, dass diese kaputt ging.
Vielen Dank für eine Antwort
4 Antworten
Selbstverständlich kannst du dein Geld zurückverlangen.
Verkäufer akzeptiert keine Rücknahme bezieht sich nur auf Sache wie Artikel gefällt dir nicht, passt nicht, ist anders als erwartet aber nicht anders als beschrieben und so weiter.
Der Verkäufer muss sich aber an alle Gesetze halten und wenn sein Produkt kaputt ankommt, hast du damit garnichts zu tun. Du bekommst Geld zurück. Der Verkäufer könnte sich dann das Geld von Hermes holen, weil das Paket ja versichert ist. Da der Inhalt aber nicht ordungsgemäß verpackt wurde, wird er höchstwarscheinlich kein Geld bekommen.
Gilt übrigens auch wenn ein Merkmal falsch beschrieben wurde oder ähnliches. Wenn also die Farbe nicht stimmt, wenn die Größe eine andere ist als Beschrieben und so weiter. In all diesen Fällen bekommst du dein Geld wieder. Der Verkäufer kann die Ware zurückverlangen muss aber dann auch die Versandkosten übernehmen.
Geld zurück heißt übrigens ALLES. Alles was du bezahlt hast, auch Versand und so weiter.
Aussichten sind relativ gering, Du wirst noch nicht einmal einen Fall eröffnen können. Weil diese Funktionen Rückgabe nicht funktioniert.
Ich hatte einen solchen Fall und werde bei Ebay nicht mehr bei privaten kaufen.
Mein Vk war raffiniert genug auf dem Adressträger seine Absenderadresse unleserlich zu machen und Ebay rückt die nicht raus...
Man kauft woanders mitlerweile besser als bei Ebay.
$ 447 gilt bei Onlinekäufen meist aber nicht. Wird durch § 474 aufgehoben.
Wenn man einen Artikel inkl. Versand kauft, ist der Versand teil des Kaufvertrags und wird somit ebenfalls durch § 439 abgedeckt.
Nur wenn der Versand nachträglich seperat vom Verkauf des Artikels geregelt wird greift $ 447.
*Alle Paragraphen in dieser Antwort beziehen sich auf das BGB
Bei der neuen Zahlungsabwicklung zahlst Du ja inzwischen nicht mehr an den Verkäufer, sondern an eBay, und da hast Du bei jeder Bezahlart Käuferschutz.
Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay
Wenn man einen Artikel nicht erhält oder der erhaltene Artikel nicht der Beschreibung entspricht, dann ist Dein Verkäufer Dein erster Ansprechpartner.
Und sollte der Verkäufer nicht einlenken, dann eröffnet man über eBay einen Käuferschutzfall:
Klicken: eBay - Problem mit einem Verkäufer melden
Wie eBay in einem solchen Fall entscheidet weiß niemand, die Entscheidungen sollen aber ziemlich käuferfreundlich sein.
Allerdings haben sie keinerlei Rechtskraft, d.h. der Verkäufer könnte rechtlich gegen Dich vorgehen, wenn Du Dein Geld aufgrund einer Entscheidung von eBay zurückbekommen würdest.
Siehe dazu $447 BGB:
Ersteinmal danke! Aber das würde ja bedeuten, wenn ich nächstes mal etwas verkaufe, Wickel ich das in Zeitungspapier, kleb den DHL schein drauf und sag dann Pech gehabt. Da kann ich mir ja ne menge Verpackungsmaterial sparen
Vorrangig geht es darum, dass du deine Ansprüche nicht gegen den Verkäufer, sondern gegen den Versanddienstleister zu stellen hast. Und DER kann wenn dann den Verkäufer aufgrund mangelhafter Verpackung in Anspruch nehmen...
Das würde ich auch beanstanden. Die Luftpolsterfolie ist zwar gut, aber nur ein Teil einer guten Verpackung. Insgesamt muss Glas fest eingebettet im Paket liegen.
Keine Rücknahme schützt den Käufer nicht vor der Verantwortung, wenn er derart falsch ein Paket packt.
Auf welche rechtlichen Grundlagen stützt sich deine Aussage?