Muss ich den Artikel wieder zurück nehmen (Kleinanzeigen)?
Guten Morgen,
ich habe letztens eine Uhr über Kleinanzeigen verkauft. Waren um die 50€, da ich die loswerden wollte und hatte die auch nur 1-2 mal auf und danach ist sie in die Uhrenbox verschwunden
Käufer hat über direkt bezahlen bezahlt und hab sie auch dann direkt losgeschickt. In meiner Anzeige stand folgendes:
Die Uhr wurde vielleicht 1-2 mal angezogen und ist in einem Sehr guten Zustand.
Rücknahme/Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen da privatverkauf
nun kontaktierte der Käufer mich heute, von wegen das die Krone sich nicht sauber zurückdrehen lässt bzw. Erst beim 2-3 mal und er sie wieder zurückschicken will.
Da ich ja eine Rücknahme verweigert habe, bin ich verpflichtet die wieder zurückzunehmen?
Im Übrigen hatte ich bei der Einstellung der Zeit keine Mängel festgestellt
4 Antworten
Seine Chancen stehen schlecht, deine auf eine gute Bewertung aber auch.
Das hier ist die korrekte Formulierung:
Die richtige Formulierung, wenn man beim Verkauf gebrauchter Sachen nicht für Mängel haften will, lautet demnach: "Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus."
Das sei eindeutig. Und wer nicht zum ersten Mal Sachen verkauft, ergänze unbedingt:
"Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt."
Käufer hat über direkt bezahlen bezahlt...
Auweia.
Hat OPP Dir das Geld schon ausgezahlt?
Falls nicht, dann kann der Käufer einen Käuferschutzfall eröffnen, über den dann alleine OPP entscheiden wird.
Lies hier bitte nochmal, wie das funktioniert:
Klicken: „Sicher bezahlen“ bei Kleinanzeigen
Und dann überleg mal, warum es wohl Käuferschutz und „Sicher bezahlen“ heißt, und nicht Verkäuferschutz und „Sicher bezahlt werden“.
Sorry, aber ich werde nie verstehen, warum man freiwillig (!) eine Bezahlart anbietet, die man nicht versteht, bei der nur der Käufer geschützt ist und bei der andere darüber entscheiden, ob und wann man sein Geld bekommt.
Er wird bei Kleinanzeigen einen abweichenden Artikel melden, und das war es dann mit dem Verkauf. Er bekommt sein Geld zurück, und Du darfst schauen, wie Du wieder zu Deiner Uhr kommst.
Und hoffentlich ist es dann auch Deine.
wenn er der Meinung ist, dass,....., dann soll er Dich daraufhin doch verklagen 🤣
dann sollte der Betreffende auch bedenken, dass der Gerichtsstand in der Stadt ist, in der der Verkäufer wohnt......
Und wenn die Ware nicht genau wie beschrieben ist wird er die Klage gewinnen.