Ebay kleinanzeigen keine Original ware?
Hallo liebe Gutefrage Nutzer,
Ich habe letztens etwas auf Ebay kleinanzeigen verkauft eine Jacke von Mammut. Ich habe es dann verkauft und dann meinte der Käufer das ich ihm das Geld zurückzahlen soll, da es keine Originalware ist. Da ich die Jacke selber von einem anderen Ebay Nutzer gekauft habe, habe ich am anfang geschrieben das ich nicht weiß ob die Jacke original ist und ihm dann die Washtags geschickt. Er meinte dann das die Jacke original ist und möchte aufeinmal das Geld zurück sonst kommt er mit einem Anwalt.
Was soll ich tun? Ich wusste es selber nicht und habe es dem Käufer auch gesagt das ich es nicht weiß. Btw. es waren 60€.
Lg
5 Antworten
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Er meinte dann das die Jacke original ist und möchte aufeinmal das Geld zurück sonst kommt er mit einem Anwalt.
Er kann viel "meinen", er muss es aber beweisen.
...habe ich am anfang geschrieben das ich nicht weiß ob die Jacke original ist
Das war natürlich äußerst unclever:
Der Käufer kann von der Echtheit der Jacke ausgehen, da der Verkauf von Plagiaten verboten ist.
Ich würde ihm die Kosten für einen sendungsverfolgten Rückversand überweisen und mir dann die Jacke zurückschicken lassen und ihm anschließend den Kaufpreis und die Hinversandkosten erstatten.
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Sofern du in deiner Anzeige auch Gewährleistung ausgeschlossen hast, kann dir der Käufer garnichts
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Und wurde die Sachmängelhaftung auch ausgeschlossen?
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Es geht darum, ALLE Mängel von der Haftung auszuschliessen und nicht nur den einen erwähnten, damit der Käufer keine Angriffsfläche hat
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Titel irreführend. Ansprüche etc vom Privatverkauf ausgeschlossen?
Nimm sie lieber zurück. Das Verkaufen von Plagiaten ist sowieso illegal.
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Ja wusste nicht richtig welchen Titel ich nehmen soll.
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Hast du denn nun Sachmängelhaftung, Gewährleistung etc ausgeschlossen? Wenn nicht, liegt durch die Lieferung eines Plagiats ein Mangel vor. Käufer bekommt sein Geld wieder.
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Du bist hier aus dem Schneider und musst gar nichts zurückzahlen. Das Risiko lag beim Käufer und du hast ja im Schriftverkehr sogar darauf hingewiesen, dass du dir nicht sicher bist ob es sich um ein Original handelt. Ist für einen Laien ja auch schwer zu erkennen.
Lass dich nicht unter Druck setzen. Der Käufer hat keinerlei Handhabe.
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Hast du denn nun die Mängelhaftung ausgeschlossen oder nicht? Wenn du uns keine Infos gibst, dann kann dir hier auch keiner rechtmäßig antworten.
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Na klar, ist ein Sachmangel, oder sogar Rechtsmangel. Wenn er Mängelhaftung nicht ausgeschlossen hat, muss er auch dafür haften.
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Indem er darauf hingewiesen hat, nicht zu wissen ob es sich um das Original handelt und zudem Bilder geschickt hat, ging das Risiko auf den Käufer über, der trotz dieser Angaben das Risiko bewusst eingegangen ist.
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Falsch, es wurde ja auf einen möglichen Mangel hingewiesen
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Genau. Es wurde explizit darauf hingewiesen. Der Käufer wollte die Ware trotzdem.
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Es wurde auf keinen möglichen Mangel hingewiesen, entweder es gibt einen oder es gibt keinen. Kann ja such kein Auto verkaufen und sagen "ja vielleicht ist es kaputt, vielleicht auch nicht" Außerdem ist der Verkauf von Plagiaten verboten und damit hat der Käufer sowieso etwas in der Hand. Hier stellt sich immer noch die Frage ob die Sachmängelhaftung ausgeschlossen worden ist oder nicht. Anders kann hier keiner die Frage rechtmäßig beantworten.
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Der Käufer kann dich nicht belangen. Du hast ja zum Beweis noch den Schriftverkehr.
https://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
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falsch, hier wurde schon auf einen Mangel hingewiesen