Ebay kleinanzeigen Betrug, Mahnbescheid sinnvoll?
Hallo!
Ich habe das Internet schon viel durchstöbert, aber leider noch keine Antwort für mich gefunden. Ich danke im Voraus für passende Ratschläge!
Es geht um folgendes: Ich habe über ebay kleinanzeigen Copic Marker im Wert von 125€ verkauft. Der Käufer und ich einigten uns auf den Preis und die Bezahlung über Überweisung. Da ich gleich mehrere Pakete auf einmal abzugeben hatte, habe ich das Paket mit Sendungsverfolgung bereits abgegeben ohne das Geld auf meinem Konto zu prüfen. Ich weiß, nicht sehr schlau, ich werde das auch nie mehr machen.
Wie ihr euch denken könnt, war das Geld nach mehreren Tagen immer noch nicht drauf. Als ich über ebay kleinanzeigen nachfragte, meinte der Käufer, dass er das überwiesen hatte und es nach ein paar Tagen drauf sein sollte. Was selbstverständlich nicht der Fall war.
Danach antwortete der Käufer nicht mehr. Ich hab mehrmals versucht ihn zu kontaktieren und für das noch anzukommende Geld eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Diese Frist wurde nicht eingehalten. Da ich schon recherchiert hatte, habe ich daraufhin ein Einschreiben mit einer weiteren Frist losgeschickt, die jetzt am 11.05.2020 ausläuft, und darüber informiert, dass ich mit rechtlichen Schritten vorgehen werde. Das Einschreiben und das Paket wurden angenommen, wie man der Sendungsverfolgung entnehmen kann. Ich habe nur Name und Anschrift des Käufers.
Viele im Internet meinen, man soll ein Mahnbescheid stellen. Da ich allerdings schon 10€ durch Einschreiben und Versand, nicht zu vergessen die 125€, los bin, wäre meine Frage, ob das sinnvoll ist? Bringt es mir was? Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass ich mein Geld je wieder sehe? Oder soll das das als schlechte Erfahrung abhacken und es vergessen?
Ich danke für alle Ratschläge und die hiermit genommene Zeit! Und bitte! Ich weiß es war dumm von mir das Paket einfach so loszuschicken. Ich möchte lediglich wissen was ich jetzt tun soll :)
Liebe Grüße!
3 Antworten
In dem Fall würde ich die 30 Euro schon mal investieren. Denn Mahnbescheid rauslassen und dann wird der Vogel sich schon melden. Wenn er widerspricht, läuft er Gefahr, vor Gericht zu verlieren (und dann auch die Kosten am Hals). Widerspricht er nicht, hast du den Titel und kannst vollstrecken lassen.
Hallo,
Rechtlich gesehen haben Sie einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises. Dies ergibt sich klar aus § 433 II BGB.
Insoweit sollten Sie gerichtlich gegen den Käufer vorgehen.
Die Frage die sich allenfalls stellt, ist ob Sie gegen den Käufer vollstrecken können, also ob dieser vermögenslos ist oder nicht.
Dabe müssen Sie berücksichtigen, dass Sie aus einem Vollstreckungsbescheid mindestens 30 Jahre die Zwangsvollstreckung betreiben können. Innerhalb dieser Frist sollte auch der Käufer wieder zu Geld kommen.
Wenn der Käufer bestellt ohne zu bezahlen dann kann auch von einen Betrug zu Ihren Lasten ausgegangen werden. Insoweit sollten Sie überlegen gegen den Käufer (kostenfrei) Strafanzeige zu erstatten. Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Betruges motiviert viele Käufer zur Zahlung.
Wie wäre es mit einer Anzeige bei der Polizei ? Ist immerhin Warenkreditbetrug. Das fruchtet vielleicht und er überweißt es.
Mahnbescheide werden von vielen einfach ignoriert
Mahnbescheide werden von vielen einfach ignoriert
Aber nur einmal, und nur ganz kurz, bis der Titel dann da ist. Ansonsten setzt Betrug Vorsatz voraus, das ist bei sowas immer nicht zu beweisen.