E-Scooter zum Reparatur geschickt?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Polizei sagen 67%
Irgendwas anders 33%
Abwarten 0%

1 Antwort

Irgendwas anders

Hallo,

auf die Gewährleistungs-Haftung verweisen, um Nachbesserung bitten

und die Herrschaften unter Verzug setzten.

Dann müssen sie handeln, sonst verstoßen sie gegen den Kaufvertrag.

Rufe die Verbraucherzentrale an. Das kann sich allerdings hinziehen.

Wir werden REAL weiterempfehlen!

L.G.

Hansi