E-Scooter Achse gebrochen, Gewährleistung?

4 Antworten

Ich würde mich an selber Stelle auf jeden Fall an den Händler wenden - Schrauben von der Stärke sollten bei normaler Nutzung auf keinen Fall nachgeben. Das kann lebensgefährlich sein.

Ich habe das gleiche Model und meiner war innerhalb des ersten Jahres auch schon 2x in Reparatur weil sich die Schrauben der Nummernschildaufhängung von selbst während der Fahrt gelöst haben. Der Hersteller scheint da ein Problem zu haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Besitze einen PC seit Ende der 90er.

Wenn es auf den Scooter 24 Monate Herstellergarantie insbesondere auf den Rahmen gibt , solltest Du es erst mal entsprechend über die Garantieabwicklung versuchen . Vorher allerdings erst mal gründlich die Garantiebedingungen durchlesen .

Gewährleistung wäre zwar bei solcher Neuware immer 24 Monate im gewerblichen Handel , aber da trägst Du ab dem 7. Monat durch die Beweislastumkehr selber die Nachweispflicht , das diese Schwachstelle bereits von Beginn an verdeckt vorgelegen haben könnte in der Federaufhängung der Hinterradschwinge .

Randnotiz :

Schaue auch erst mal nach , bis wie viel Kilo Körpergewicht der Hersteller den Roller maximal freigegeben hatte . ( nur als Möglichkeit von Eventualitäten )

Der Rahmen weist allerdings für mich durchaus darauf hin , daß Du das Fahrzeug ggf. teilweise unsachgemäß über "Stock und Stein" gefahren haben könntest . 🤔

( siehe insbesondere Bild #2 ungefähr ab Beginn der roten Federbeine nach unten hin

So verrostet wie das Teil nach 1 Jahr schon aussieht ist das wenig verwunderlich.

Du kannst natürlich beim Händler anfragen wegen Gewährleistung. Allerdings bist du nun in der Beweislast.

Sprich du musst beweisen, dass dieser Mangel schon beim Kauf vorlag, und er nicht durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist.

Aber so wie das Ding eben aussieht wird das schwer. Bist scheinbar auch schön bei Regen/Matsch gefahren. Hast das Ding anschließend nie gereinigt ... vermutlich auch mal schön Bordsteine runtergeballert.

Tja ... Versuch macht klug. Viel Glück!

du hast ansprüche, du musst nur nachweisen, dass der fehler schon bei kauf vorlag

was du niemals hinbekommst

also ist es dein schaden

nach 6 monaten ist beweislastumkehr bei der gewährleistung

aber garantie ist immer voll

wenn der herstellergarantie hat

dann musst du aber an den hersteller, nicht verkäufer