Wenn es auf den Scooter 24 Monate Herstellergarantie insbesondere auf den Rahmen gibt , solltest Du es erst mal entsprechend über die Garantieabwicklung versuchen . Vorher allerdings erst mal gründlich die Garantiebedingungen durchlesen .

Gewährleistung wäre zwar bei solcher Neuware immer 24 Monate im gewerblichen Handel , aber da trägst Du ab dem 7. Monat durch die Beweislastumkehr selber die Nachweispflicht , das diese Schwachstelle bereits von Beginn an verdeckt vorgelegen haben könnte in der Federaufhängung der Hinterradschwinge .

Randnotiz :

Schaue auch erst mal nach , bis wie viel Kilo Körpergewicht der Hersteller den Roller maximal freigegeben hatte . ( nur als Möglichkeit von Eventualitäten )

Der Rahmen weist allerdings für mich durchaus darauf hin , daß Du das Fahrzeug ggf. teilweise unsachgemäß über "Stock und Stein" gefahren haben könntest . 🤔

( siehe insbesondere Bild #2 ungefähr ab Beginn der roten Federbeine nach unten hin

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