E-Mails ans Gericht zu einem laufenden Verfahren sind rechtskräftig oder nicht bzw sind E-Mails welche eingehen vom Inhalt her zur Kenntnis zu nehmen oder...?
Tatsächlich nur Post aus dem.briefkasten?
3 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Es kommt darauf an. Wenns um Terminsachen geht, würde ich nicht darauf vertrauen, dass das Gericht das als ordnungsgemäßen Posteingang wertet, wenn man eine Nachricht per E-Mail schreibt.
Wenn es keine Terminsache ist, habe ich auch schon mal einen Brief auf Papier geschrieben, ihn unterschrieben und dann eingescannt als PDF-Dokument per E-Mail an das örtlich zuständige Gericht gesandt, ohne dass von dort Einwände erhoben wurden.
ans Gericht geht nur per Post, per de-Mail mit qeS, per beA (haben Anwälte, Notare, Steuerberater, Behörden) mit qeS (qualified electronic signature) oder man gibt es zu Protokoll bei Gericht
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – gelernter Rechtsanwaltsfachangestellter
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Gesetz, Recht
Grundsätzlich Nein.
Es sei denn, daß sie eine elektronische Signatur haben.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.