E-Mails ans Gericht zu einem laufenden Verfahren sind rechtskräftig oder nicht bzw sind E-Mails welche eingehen vom Inhalt her zur Kenntnis zu nehmen oder...?

3 Antworten

Es kommt darauf an. Wenns um Terminsachen geht, würde ich nicht darauf vertrauen, dass das Gericht das als ordnungsgemäßen Posteingang wertet, wenn man eine Nachricht per E-Mail schreibt.

Wenn es keine Terminsache ist, habe ich auch schon mal einen Brief auf Papier geschrieben, ihn unterschrieben und dann eingescannt als PDF-Dokument per E-Mail an das örtlich zuständige Gericht gesandt, ohne dass von dort Einwände erhoben wurden.

ans Gericht geht nur per Post, per de-Mail mit qeS, per beA (haben Anwälte, Notare, Steuerberater, Behörden) mit qeS (qualified electronic signature) oder man gibt es zu Protokoll bei Gericht

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – gelernter Rechtsanwaltsfachangestellter

Grundsätzlich Nein.

Es sei denn, daß sie eine elektronische Signatur haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.