E-Homologation - Motorrad Spiegel?

2 Antworten

Spiegel.
Nach 97/24 EWG.
Vorhandensein ist vorgeschrieben.
Die Anzahl hängt von der Erstzulassung
(EZ) ab:
>>Erstzulassung vor dem
1. Januar 1990:
>>1 Spiegel links
>>Erstzulassung ab dem 1. Januar 1990:
>>unter 100 km/h, 1 Spiegel links
>>über 100 km/h, 2 Spiegel
>>Erstzulassung ab dem 17. Juni 2003:
>>bis max. 45 km/h, 1 Spiegel links
>>über 45 km/h, 2 Spiegel Spiegel. 
>>Spiegelgröße vorgeschrieben:
>>69 cm² nach EG
>>60 cm² nach StVZO
Ist auf dem Spiegel ein E-Prüfzeichen,
stimmt auch die Spiegelfläche.

>>Für Krafträder über 45 km/h
mit EG-Betriebserlaubnis sind
immer 2 Spiegel vorgeschrieben.


AkraFan 
Beitragsersteller
 02.07.2016, 00:25

Heißt soviel wie über 60/69 fläche ist so ziemlich alles erlaubt? versteh ich das richtig?
Danke für die schnelle Antwort.

Wenn auf eine E-Homologation hingewiesen wird, dann sind die Spiegel auch im Bereich der StVO zulässig.