Nur ein Spiegel erlaubt am Motorrad?

2 Antworten

Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, einer auf der rechten und einer auf der linken Fahrzeugseite. Wobei das laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nur für Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 gilt. Vorher genügte noch einer links. (Motorradonline)

Der Spiegel auf deinem Bild ist so auch nicht legal, denn er befindet sich nicht mindestens 28cm von der Fahrzeugmitte und mehr als 55 Grad von der Sichtachse entfernt.