E Fahrrad 45 kmh. Ist das eigentlich legal? Was wäre die strafe? Kann man es legal bedienen?
Hallo Leute, ich habe mir überlegt ob ich mir vielleicht ein E Fahrrad hole. Jetzt steht im Internet das die Höchstgeschwindigkeit für unterstützes fahren bei 25 kmh liegt.
Das ist mir aber ein wenig zu langsam. Deswegen habe ich mal nach Fahrrädern gegoogelt die bis 45 kmh unterstützt fahren und bin auf dieses hier gestoßen.
Da frage ich mich ob das jetzt überhaupt legal ist, falls nicht wie hoch die strafe sein könnte, oder ob man sowas unter bestimmten Voraussetzungen legal fahren darf. Wie z. B. Motorrad Führerschein und Zulassung.
Mit freundlichen Gruß.
P. S. Nicht böse sein wenn ich nicht gleich antworte. Ich muss jetzt leider auf Arbeit.
4 Antworten
Bei unterstützem fahren bis 25km/h gilt das Ebike (Pedelec) als Fahrrad. Unterstützung bis 45km/h heißt, das das kein Fahrrad mehr ist, sondern ein Leichtkraftrad. Also: Versicherungspflicht mit Kennzeichen, Führerschein nötig, Helmpflicht, kein beliebiges dran rumschrauben mehr, sondern nur die vom Hersteller zugelassenen Komponenten sind erlaubt. Auch Rückspiegel sind Pflicht.
Wenn das alles erfüllt ist (und ich nichts wesentliches Vergessen habe) ist das legal.
Ach ja, Radwege sind damit tabu. (Außer in Tübingen ;) ), Fahrbahn ist angesagt.
Bei dem angezeigten S-Pedelec habe ich folgenden Hinweis gefunden:
Bitte beachten Sie: Dieses Fahrrad verfügt über die Möglichkeit, in den Displayfunktionen zwischen einem normalen Pedelec und einem S-Pedelec umzuschalten. Aus diesem Grund ist das Fahrrad nicht mit einem CoC-Zertifikat ausgestattet, um es als S-Pedelec zu registrieren. Daher wird die S-Pedelec-Funktion nur für die Verwendung auf privaten Straßen empfohlen.
damit kann man also nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen. Also lieber Finger weg. Gibt in der Preisklasse durchaus legale S-Pedelec.
Kommt darauf an wie die ausgewiesen sind. Wenn da ein Zeichen 237 (Radweg) oder Zeichen 244.1 (Fahrradstraße) steht ist ein S-Pedelec dort nicht erlaubt.
Irrelevant in diesem Fall . Mit einem S-Pedelec darfst Du nur die regulären Fahrbahnen für Kraftverkehre nutzen , wenn nicht ausdrücklich per Zusatzbeschilderung unter dem Verkehrzzeichen mit dem weissen F-Rad auf blauem Grund : " Kleinkrafträder frei " für den betreffenden Weg ausgewiesen wäre .
Weil der Bürgermeister Boris Palmer das so will und mit Zusatzzeichen hat erlauben lassen.
Das ist ein S Pedelec.
Dafür braucht man Führerschein Klasse AM und ein kleines Nummernschild.
Sowas sind aber eher Exoten, sieht man kaum auf der Strasse.
Es gibt tatsächlich neben den "normalen" Pedelecs usch die Klasse der sogenannten "Speed-Pedelecs" mit Segen der Kraftfahrtbehörde .
Für ein sogenanntes "S-Pedelec" wird mindestens eine AM - Fahrerlaubnis benötigt , und zudem muss das dann auch zwingend haftpflichtversichert werden via Versicherungskennzeichen .
Ansonsten funzt ein S-Pedelec genau wie ein "normales" Pedelec ; nur mit stärkerem Motor > 250W und bis 45 KM/h mit Motorsupport .
Mit Kennzeichen kann man es fahren mit entsprechenden Führerschein. Würde aber eher ein Moped oder Roller für das Geld holen
Radweg ... gilt das auch für radschnellwege "Fahrradautobahn" die nicht neben einer Straße liegen ?