Durchlauferhitzer durch Frost Explodiert, wer zahlt?
Hallo,
mir ist vor ca 2 Wochen Nachts mein Durchlauferhitzer der im Bad hängt explodiert. Der jetzt aber schon auf Anweisung vom Vermieter ausgetauscht wurde.
Meine Vermieterin rief mich gerade an und meinte sie habe Rücksprache mit der installationsfirma gehalten und die meinten das ist nicht an den Heizstäben lag weswegen er explodiert ist sondern wegen Frost in den Rohren. Und dies wäre passiert weil ich im Bad nicht geheizt habe
Ich wohne jetzt schon fast seit 8 Jahren in dieser Wohnung und ich habe im Bad noch nie geheizt, es ist erstens kleine und zweitens habe ich dort auch kein Fenster drin.
Ich muss dazu sagen ich bin da nicht vom Fach und habe von der Materie auch keine Ahnung.
Nun meine Frage wer muss für den Schaden aufkommen?
FG
4 Antworten
die meinten das ist nicht an den Heizstäben lag weswegen er explodiert ist sondern wegen Frost in den Rohren. Und dies wäre passiert weil nicht geheizt wäre im Bad.
Diese Behauptung halte ich für abenteuerlich. Selbst bei Rohren in der Außenwand würde etwas Frost keine Gefahr für eine evtl. Vereisung der Zuwegung zum Durchlauferhitzer bedeuten, sofern die Innentemperatur im Badezimmer nicht gerade bei oder unter 0° läge. Und davon ist wohl in einer bewohnten Wohnung nicht auszugehen. Außerdem - wäre dem so, wären die Zuleitungen in Mitleidenschaft gezogen worden bzw. ebenfalls frostbedingt geplatzt. Davon ist aber auf dem Bild rein gar nichts zu sehen; man erkennt nur, dass die Innenseite der Heizkammer aufgeplatzt ist. Ich tippe hier auf einen Materialfehler ggfs. i.V.m. einem massiven Kurzschluss durch undichte Heizstäbe, sodass es einen Lichtbogen zur innenliegenden Gehäusewand gegeben hat.
Ansprechpartner ist hier sowieso die VGV der WEG, da der Durchlauferhitzer zur Ausstattung und zum Gebäude gehört (fest verbunden).
Grundsätzlich liegt es in der Pflicht des Mieters, die Wohnung pfleglich zu behandeln. Dazu gehört auch, die Räume zumindest soweit zu heizen, dass die Rohre keinen Schaden nehmen können. Aber es wird doch wohl keine Minusgrade in deinem Bad gehabt haben?
Nein das liegt doch direkt in der Mitte von der Wohnung
Du hast wirklich Frost im Bad? In einem Raum ohne Fenster? Wenn der Rest der Wohnung bewohnbar beheizt wird kann ich mir das nicht vorstellen.
Dann müssten ja Shampoo und Duschgel auch einfrieren.
Ich würde da protestieren.
Was auch sein kann ist dass der Leitungsdruck zu hoch war. Und den zu begrenzen ist Sache vom Eigentümer. Ich habe bei mir im Haus im Bereich vom Zulauf einen Druckbegrenzer drin. Ist kombiniert mit einem Wasserfilter, der sammelt einiges an Dreck der von außen rein kommt.
Die Gebäudeversicherung.
Vom Eigentümer des Gebäudes.
Und du kannst den Schaden schon jetzt deiner privaten Haftpflichtversicherung melden, denn es ist sehr denkbar, dass der Versicherer Regress bei dem Verursacher nimmt.
Danke dann werde ich mich mit denen mal in Verbindung setzen. Ich habe jetzt schon die Hausverwaltung kontaktiert aber da war leider nur der AB dran