Durchgangsarzt hat Zweifel am Unfallhergang, was nun?
Ich arbeite im Krankenhaus und habe heute einen „Arbeitsunfall“ gehabt (Aufgrund vom bestehenden Schwindel umgekippt und leichte Schädelprellung erlitten) . Hab mich aufgrund von schmerzen dann in unserer Notaufnahme vorgestellt, OHNE Angaben, dass es ein BG unfall ist. Der erste Arzt meinte, dass man dies als BG anmelden muss. Der 2. Arzt von ner anderen Fachabteilung hat dann mit mir den Unfallhergang besprochen und hat mir nen Durchgangsarzt-Bericht ausgehändigt. Nun sehe ich, dass da angegeben wurde, dass Zweifel bestehen, da die Prellung innerer Ursache sei, kein Unfall im Sinne des Gesetzes. (Da bei mir bekannte Kopfschmerzen sind).
wie geht es nun weiter, bekomme ich Ärger von der Unfallkasse oder was wird nun passieren?
2 Antworten
Hoi.
Solange du alles wahrheitsgemäß angegeben hast, passiert dir gar nix. Es geht ja im Moment "nur" darum, wer die Kosten übernimmt: deine Krankenkasse oder die Unfallversicherung.
Nein, Du wirst keinen Ärger bekommen.
Nach Deiner Schilderung hat der 2. Arzt aber wohl recht und es war rechtlich kein Arbeitsunfall.
Entscheiden muss dies aber eh die Sachbearbeitung bei der BG. Der Arzt hat mit dem Kreuz nur den Hinweis gegeben, dass die sich das genauer anschauen und dann klären, ob die BG oder die Krankenkasse zuständig ist.
Das machen BG und Krankenkasse dann untereinander aus.