Durchfall in der Klausur - Anspruch auf Wiederholung?
Hat man Anspruch auf Wiederholung, wenn man während der Klausur so oft zwingend auf Toilette muss, sodass einem enorm die Zeit fehlt?
4 Antworten
Naja wenn dir während der Prüfung plötzlich schlecht wird, musst du das dem Prof bzw. Aufseher mitteilen. Auf jeden Fall musst du dann sofort zum Amtsarzt und dir ein Attest holen. Aber ich bezweifle, dass Durchfall als Grund für den Prüfungsabbruch ausreicht.
Deshalb heißt es auch: bei der Prüfung "durchfallen" :-D
(sorry, die Vorlage war zu gut) :)
Nein, hat man leider nicht.
Mit dem Beginnen der Klausur bestätigt man immer, dass man sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlt, die Klausur zu schreiben und auch zu beenden. Etwaige gesundheitliche Zwischenfälle, die erst im Laufe der Klausur auftreten, können daher nicht berücksichtigt werden.
Ich glaube, dass man in so einem extremen Fall mit Sicherheit mit dem Schuldirektor oder den entsprechenden Lehrern reden könnte. An der Universität oder Hochschule wäre das aber vermutlich nicht möglich und man müsste in die Wiederholungsprüfung.
Musst attest holen . Nimm einfach Lingumelt . Entzieht dem Darm Wasser. Hab immer eine im Portemonnaie . Legt man unter die Zunge
stimmt, man wird ja vor der Prüfung immer gefragt, ob man sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlt. Aber was, wenn man etwas schlimmeres erleidet, zb einen Herzinfarkt? Jetzt einfach mal übertrieben