Durchfahren der Rettungsgasse als Rettungssanitäter/Feuerwehrmann?
Jo freunde der sonne, ich meld mich mal mit einer besonderen Frage. Ab dem 28.04.2020 wird das durchfahren von Rettungsgassen mit 1 Monat Fahrverbot+320€ Strafe geahndet. Nun wollte ich mal die Meinung von euch hören: ich bin sowohl Rettungssanitäter als auch Feuerwehrmann. Ist es erlaubt dass ich die Rettungsgasse benutze um erste Hilfe zu leisten (habe einen Responder Rucksack im auto). Würde meiner Meinung nach Sinn machen, denn so könnte man im Zweifelsfall wertvolle Minuten sparen...
5 Antworten
Nein, Sonderrechte gemäß Paragraph 35 der StVO stehen im Rettungsdienst nur den "Fahrzeugen des Rettungsdienstes" zu, mit einem privaten PKW hat man also keine Sonderrechte als Rettungssanitäter. Abweichungen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung können höchstens über den "rechtfertigenden Notstand" gerechtfertigt sein, man beachte jedoch die strenge Rechtsprechung hierzu- eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern muss ausgeschlossen sein und es muss sich um eine akut lebensbedrohliche Notfallsituation, d.h. einen Notarzteinsatz und nicht um einen "bloßen" Notfalleinsatz handeln.
Der Feuerwehr stehen Sonderrechte gemäß Paragraph 35 Straßenverkehrsordnung nach erfolgter Alarmierung durch die zuständige Leitstelle zu, dir einfach selber Sonderrechte einzuräumen, das geht natürlich nicht.
Es ist immer eine Ermessenssache, ist die Unfallstelle nicht sichtbar, dann wird bei Stau und bei stockendem Verkehr eine vorschriftsgemäße Rettungsgasse gebildet, ist die Unfallstelle in Sichtweite und besteht bis dahin bereits eine perfekte Rettungsgasse, dann kann man bis dahin vordringen. Einfach "hirnlos" durchzufahren, dass sollte tunlichst vermieden werden, denn spätestens an der Stelle, wo andere Verkehrsteilnehmer keine vorschriftsgemäße Rettungsgasse gebildet haben, stehst du mit deinem Privatfahrzeug mitten in der Rettungsgasse und blockierst diese für die Kollegen, denn Wegerechte hast du sowieso keine (bedarf Sondersignalen). Mfg.
Hi,
auch wenn ich von jemanden "vom Fach" die selbstständige Lösung der Frage erwarten würde, einmal eine Zusammenfassung.
Durchfahren der Rettungsgasse als Rettungssanitäter/Feuerwehrmann?
Nein, ist natürlich nicht erlaubt.
Wer die Rettungsgasse benutzen darf, ist ziemlich eindeutig geregelt...
"Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden." - § 11 Abs. 2 StVO
Und ein "Hilfsfahrzeug" hast Du privat nun mal nicht.
Sonderrechte gem. § 35 StVO darfst Du als Rettungsdienstler in Zivil gar nicht, als Feuerwehrmann nur nach Alarmierung (= Anfahrt zum Gerätehaus, nicht irgendwo auf der Autobahn) in Anspruch nehmen.
Würde meiner Meinung nach Sinn machen, denn so könnte man im Zweifelsfall wertvolle Minuten sparen...
Würde man entsprechend der Regelung verfahren, wäre auf einer durchschnittlich befahrenen Autobahn die Rettungsgasse auf den letzten 250 Metern durchgängig von Fahrzeugen verstopft, deren Fahrer die Meinung vertreten "ich bin Feuerwehrmann und muss helfen", "ich hab meinen Zivi im Rettungsdienst gemacht und muss helfen", "ich war vor 30 Jahren im DRK-Ortsverein und muss helfen" oder "ich hatte irgendwann mal einen großen EH-Kurs und muss helfen".
Geholfen ist mit der Konstellation halt allen außer dem Unfallopfer, das eingeklemmt im Fahrzeug stirbt, weil das notwendige Equipment dank einen Haufen blaulichtgeiler Profilneurotiker und Heißdüsen nicht zur E-Stelle kommt.
Ehrlich - als Angehöriger der BOS geht man als Vorbild voran und bildet die Rettungsgasse wie es sich gehört. Ausnahme: die Unfallstelle ist vor deiner Nase - und da stellt sich o.g. Frage nicht.
Kriegt man das nicht hin, hat man die
1 Monat Fahrverbot+320€ Strafe
auch redlich verdient.
LG
Nein, du bist weder ein Hilfsfahrzeug nach § 11 Abs. 2 StVO noch bist du eine Organisation die nach § 35 StVO Sonderrechte hat.
Da du nicht zum Einsatz gerufen worden bist darfst du das nicht. Es ist schade, das jemand wie du der das wissen sollte hier nachfragt
Darfst Du nicht und Dein Auto würde die regulären Einsatzkräfte am Unfallort nur behindern. Jetzt stell Dir mal vor, jeder Sanitäter oder Feuerwehrmann würde aus der Kolonne ausbrechen und zum Unfallort fahren, dort ginge es dann zu wie auf einem Parkplatz und kein Platz mehr für die Rettungsfahrzeuge.