In den Krankentransport einsteigen?
Hallo,
Zur vorgeschichte, wir haben einen Rtw, Naw, 2 Ktw und 1 Nef vom Sanitätsdienst (also privater anbieter)
Da jetzt zumindest mal ein Fahrzeug dauerhaft rollen soll steht die Überlegung in den Krankentransport oder in die Notfallrettung einzusteigen. Die Fahrzeuge sind alle nach Norm oder besser ausgestattet.
Jetzt zur Frage, wie geht man dort am besten vor und was brauch man dafür alles für Genehmigungen? Eine Blaulichtgenehmigung ist vorhanden und an einer Transportgenehmigung ist man dran.
Hoffe ihr könnt mir helfen. Danke im voraus.
7 Antworten
Rettungsdienste werden zyklisch europaweit ausgeschrieben. Da kann sich jeder Unternehmer bewerben und sein Angebot einreichen.
Krankentransporte bzw. Fahrdienste können auch unter Umständen außerhalb von Ausschreibungen gegründet werden. Dafür muss man aber ebenfalls bestimmte Lizenzen bei den örtlichen Behörden beantragen.
Wenn man mitspielen möchte, sollte man sich darüber bereits informiert haben.
Hi,
so lange derart grundlegende Fragen mittels eines Laienforums beantwortet werden müssen, gibt es nur einen guten Rat - lasst es sein.
Ein wenig rechtliches Know-How, dass zumindest mal die Grundsätze für die Genehmigung, die Organisation des Rettungsdienstes sowie den tatsächlichen Betrieb umfasst, braucht es halt schon.
Platt ausgedrückt - das Unternehmen selbst braucht erstmal eine Genehmigung, um Krankentransporte und/oder die Notfallrettung durchführen zu dürfen. Dann muss es immer noch den Auftrag für die Durchführung von Krankentransporten und/oder der Notfallrettung erhalten.
Spätestens hier kommen unterschiedliche Modelle in Betracht, die sich landesrechtlich durchaus unterscheiden können - nicht überall wird ausgeschrieben, und de facto hat man als "Privater" nur dort Chancen.
LG
dir ist klar, dass nicht einfach so ein KTW oder RTW in den Dienst gestellt werden kann?
es gibt (zumindest in Bayern) eine regelmäßige Bewertung, welche Anzahl Fahrzeuge benötigt werden. Bei uns im Kreisverband hat der Rettungszweckverband 2 KTW ausser Dienst genommen, nicht benötigt. nach 2 Jahren plötzlich wieder dringend benötigt, Personal ist aufzustocken
Dann, und NUR dann, wenn ein KTW oder RTW erforderlich, von den anderen Mitgliedern des Rettungszweckverbandes nicht besetzt werden kann, kommt ihr zum Zug. Chancen: ziemlich gering
Ja das ist klar, es ist ja auch alles im rettungsdienstbedarfsplan nachzulesen. Es geht auch darum das der kreis mit den hiorgs sehr unzufriedenen ist und man deshalb überlegt sich anzubieten
wenn keine neue Ausschreibung erfolgt, könnt ich euch die Arbeit sparen.
Konnte leider keinen Link kopieren. Schaue dir mal den kopierten Text an. Vielleicht hilft dir der ja etwas weiter.
Voraussetzungen- Gewährleistung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs.
- Zuverlässigkeit der antragstellenden Personen.
- Fachliche Eignung der antragstellenden Person.
- Die eingesetzten Krankentransportwagen müssen besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als solche anerkannt sein. Diese Fahrzeuge müssen Sie im Einsatz mit zwei geeigneten Personen besetzen, wobei immer mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter die Patientinnen und Patienten betreuen muss.
Die Genehmigung sollten entweder die Unternehmerin und der Unternehmer oder eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person persönlich beim zuständigen Stadt- oder Landkreis beantragen. Je nach Angebot des Stadt- oder Landkreises stehen die Antragsformulare zum Download zur Verfügung. Zur Beantragung ist es zu empfehlen, den Antrag vorausgefüllt persönlich abzugeben, um gegebenenfalls offene Fragen beantworten zu können. Dabei muss der Antrag folgende Angaben enthalten:
- antragstellende Person
- Betriebsbereich
- Betriebs- und Vorhaltezeiten
- Benennung des Krankentransportwagens mit dem amtlichen Kennzeichen beziehungsweise Auflistung der Krankentransportwagen mit den amtlichen Kennzeichen
- Reisepass oder Personalausweis der antragstellenden Person
- Nachweise der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs:
- Eigenkapitalnachweis beziehungsweise ein durch Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer oder ein Kreditunternehmen unterschriebenes Vermögensverzeichnis
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Bescheinigung in Steuersachen der Gemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft über den Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur Unfallversicherung
- möglicherweise beglaubigte Abschrift der Eintragung ins Handels- oder Genossenschaftsregister beim Amtsgericht
- möglicherweise Gesellschaftsvertrag mit Liste der Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- Nachweis der Zuverlässigkeit der antragstellenden Person:
- aktuelles Führungszeugnis mit Belegart "0" (zur Vorlage bei einer Behörde)
- möglicherweise Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- möglicherweise Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis der fachlichen Eignung der antragstellenden Person
- Die geforderte fachliche Eignung kann bei im Rettungsdienstgesetz genannten Rettungsdienstorganisationen grundsätzlich als gegeben angesehen werden. Bei anderen Unternehmen ist eine Eignungsfeststellung nur erforderlich, wenn Sie zum ersten Mal eine Genehmigung beantragen:
- Nachweis einer dreijährigen, leitenden Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt, oder
- Nachweis der bestandenen Prüfung gemäß der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
- Nachweis der Prüfung als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter oder
- Nachweis einer mindestens dreijährigen aktiven Tätigkeit im Rettungsdienst als Notfallsanitäter oder -sanitäterin, Rettungsassistent oder -assistentin beziehungsweise Rettungssanitäter oder -sanitäterin
- sonstige Nachweise:
- Kopien der Fahrzeugscheine, aus denen hervorgeht, dass die Krankentransportwagen als solche anerkannt sind
- Nachweise der Hauptuntersuchung der Krankentransportwagen
- Nachweis über die ordnungsgemäße Besetzung der Krankentransportwagen mit zwei geeigneten Personen, wobei mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter die Patientinnen und Patienten betreuen muss
- Nachweis ordnungsgemäßer hygienischer Verhältnisse
- möglicherweise Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern. Diese können Sie auch nachreichen.
Hinweis: In besonderen Fällen kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen.
KostenDie Genehmigung ist gebührenpflichtig. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Höhe der Gebühren.
Hinweis: Bei gesetzlichen Leistungsträgern im Rettungsdienst kann die zuständige Stelle die Gebühren verringern oder erlassen.
Einfach wird die Sache bei den vielen Mitbewerbern wie BRK, DRK, JUH ASB usw. und den ganzen Privaten sicher nicht. Zumal man ja Kostendeckend arbeiten muss.
Bitte. Vom Thema selbst habe ich keine Ahnung, aber dueser Artikel sprang mir gerade förmlich ins Auge. Freut mich das ich Helfen konnte.
Du meinst wahrscheinlich N-KTW Oder?
In mein Augen auch Bekannt als N KTW .. und hat auch die Merkmale eines N KTWs
Was sind das denn für Lizenzen?