Durch den Mieter verschmutzte Dachrinne. Trägt er die Kosten?

4 Antworten

Der Vermieter und Eigentümer dieses Mieters ist und bleibt euer Ansprechpartner!

Wie der das nachher mit seinem Mieter regelt, ob dieser das zahlen muss, geht euch NICHTS an und darauf habt ihr auch KEINEN Einfluss.

Genauso verhält sich das mit den anderen Dingen.

Ihr meldet das dem Vermieter, der muss das regeln.

Wenn berechtigt, dann Abmahnung mit dem Hinweis einer darauffolgenden Kündigung.

Nun der Vermieter des Verursachers - Eigentümer der Wohnung von der die Verschmutzung ausgeht.

Problem ist nur ihn dazu zu bewegen . Vermutlich wäre es am gescheitesten die Reinigung selbst zu übernehmen.

Ich kann die Verärgerung und den Frust darüber schon verstehen .


Robbi268 
Beitragsersteller
 03.09.2020, 11:07

Das habe ich angeboten. Musste nur gerade an der Bandscheibe operiert werden und bin momentan gehandicapt. Die einzige Möglichkeit ist es wohl ihm dazu zu bewegen diese Blütenpracht nach innen hängen zu lassen...

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Huflattich  03.09.2020, 11:30
@Robbi268

Ich dachte eher daran, dass Du es beauftragst. Klar halt Wohnungseigentümergemeinschaften - da kann man manchmal auswachsen .

Gute Besserung für Deine Bandscheibe... :o)

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Die Teilungserklärung regelt solche Arbeiten und die damit einhergehenden Kosten.

unser Nachbar über uns verstopft die Regenrinne durch massiven Laubfall von Geranien. 

Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen. Seine Blumen hängen über ein Balkongeländer und die Dachrinne ist doch mindestens 2 Meter höher. Selbst durch starken Wind ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass die Dachrinne wegen des Geranienabfalls gereinigt werden muss.

Steht das Haus zwischen sehr hohen Laubbäumen, ist doch eher davon auszugehen, dass der Abfall dieser Bäume weit mehr zur Rinnenverstopfung beiträgt. Eine Dachrinnenreinigung steht doch in einer ordentlich verwalteten Anlage auf jeden Fall einmal im Jahr an und die Kosten werden auf alle Eigentümer umgelegt. Das ist doch was völlig Normales und wird Euch finanziell auch wohl kaum überfordern.

Die Eigentümer können sich alle weigern, aber sie werden nicht umhin kommen, die umgelegten Reinigungskosten zu tragen.

Dass man von Eurer Seite und von Seiten der Verwaltung gegen den Eigentümer der über Euch gelegenen Wohnung vorgehen kann, ist eine andere Sache. Ist solcher Blumenschmuck erlaubt? Ist es erlaubt Planschbecken auf Balkone zu stellen? Was muss der Eigentümer tun, um seinen Mieter dazu zu veranlassen, dass solche Störungen in Eurem Sondereigentum und evtl. auch aller anderen Eigentümer zu unterlassen? Eine ordentliche Verwaltung weiß, wie hier vorzugehen ist.

Ihr selbst könnt Euch durch direktes Angehen / Anschreiben des oberen Eigentümers gegen die Beeinträchtigungen wehren. Geht zu einem kundigen Anwalt.


Robbi268 
Beitragsersteller
 03.09.2020, 11:06

Nein, die Dachrinne hängt unter seinem Balkon. Die Pflanzen hängen über den kompletten Balkon in die Dachrinne rein. Es ist im Grunde der 2. Stock da wir in einer Maisonette Wohnung wohnen und gleich über ihm geht das Dach los. Dort gibt es eine weitere Dachrinne, die ist leer. Bäume gibt es nicht...

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bwhoch2  03.09.2020, 11:35
@Robbi268

Ist die Dachrinne fest mit dem Balkon oder seinem Geländer verbunden oder ist die Dachrinne eher Teil des Daches? Könnte man die Dachrinne an seinem Balkon dem Sondereigentum des betr. Eigentümers zuordnen, könnte man verlangen, dass dieser auch für die regelmäßige Reinigung bzw. Sauberhaltung zu sorgen hat, womit der Blatt und Blütenanfall durch die Beseitigung der Geranien dauerhaft vermieden werden könnte.

Wie gehen die Eigentümer, wie geht die Hausverwaltung damit um? Das ist letztlich die entscheidende Frage.

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Robbi268 
Beitragsersteller
 03.09.2020, 14:28
@bwhoch2

Das ist zu klären... Scheint tatsächlich nur dem Balkon zu dienen.

Vielen Dank für den Hinweis!

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