Dürfte mein 12 Jähriger Cousin einen Privaten E-Roller fahren auf dem Gehweg?
4 Antworten
§ 3 eKFV
Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Er muss also mindestens 14 Jahre alt sein, um im öffentlichen Straßenverkehr einen E-Scooter fahren zu dürfen. Da man unter 14 Jahren aber nicht strafmündig ist, hat ein Verstoß keine Bußgeld- oder Strafrechtlichen Folgen.
Gemäß § 10 eKFV dürfen E-Scooter nur dort fahren, wo auch Radfahrer fahren dürfen, also nicht auf dem Gehweg. Ein Verstoß würde 15€ kosten. Aber mit 12 Jahren ist man auch hier nicht strafmündig.
Darf er nicht. Du darfst auch mit 14 kein "privates" KFZ fahren. Wird da zwischen eigenem und Mietwagen unterschieden? Ist es ein Unterschied ob du mit eigenem oder geliehenem eScooter einen schweren Unfall verursachst wie kürzlich der 12jährige, der einen älteren Radfahrer ins Krankenhaus bretterte?
E-Roller sind im öffentlichen Verkehr ab 14 Jahren zulässig und auf Gehwegen darf nicht gefahren werden.
Nein.