Dürfte mein 12 Jähriger Cousin einen Privaten E-Roller fahren auf dem Gehweg?

4 Antworten

§ 3 eKFV

Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.

Er muss also mindestens 14 Jahre alt sein, um im öffentlichen Straßenverkehr einen E-Scooter fahren zu dürfen. Da man unter 14 Jahren aber nicht strafmündig ist, hat ein Verstoß keine Bußgeld- oder Strafrechtlichen Folgen.

Gemäß § 10 eKFV dürfen E-Scooter nur dort fahren, wo auch Radfahrer fahren dürfen, also nicht auf dem Gehweg. Ein Verstoß würde 15€ kosten. Aber mit 12 Jahren ist man auch hier nicht strafmündig.

E-Roller sind im öffentlichen Verkehr ab 14 Jahren zulässig und auf Gehwegen darf nicht gefahren werden.