Darf man mit einem tret roller auf dem Gehweg fahren?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto, Verkehr, Verkehrsrecht
Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
Das bedeutet: mit solchen Fahrzeugen muss man sich wie Fußgänger verhalten, auch wenn man damit fahren darf. Somit auch über einen Fußgängerüberweg.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
Ja. Nur mit den E-Rollern darf man das nicht
Ja das darf man