Darf man mit einem tret roller auf dem Gehweg fahren?

3 Antworten

§ 24 Absatz 1 StVO:

Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.

Das bedeutet: mit solchen Fahrzeugen muss man sich wie Fußgänger verhalten, auch wenn man damit fahren darf. Somit auch über einen Fußgängerüberweg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Ja. Nur mit den E-Rollern darf man das nicht


Celina419 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 15:33

Dankeschön

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