Dürfte man eine Sturmmaske in Geschäften und ÖPNV tragen?
In Sachsen wird ab Montag den 20.04. eine Maskenpflicht wirksam und wenn man sich nicht daran hält eine Strafe von 50 € ! Verstieße es gegen das Vermummungsverbot wenn man solch eine Maske trägt ?
Ein Bekannter meines Bruders bekam jedenfalls erst kürzlich eine Anzeige weil er mit einer Maske herumlief und die verhüllte nicht so viel !
3 Antworten
Natürlich darf man eine Sturmmaske tragen, wird höchstens in Banken oder Tankstellen kritisch.
Gestern sah ich sogar das man Gasmasken mit Spezialfilter kaufen kann, aber nur zum Einkaufen ist das völlig übertrieben, und erst der Preis von 40 - 50 € schweineteuer !
Ein Bekannter meines Bruders bekam jedenfalls erst kürzlich eine Anzeige weil er mit einer Maske herumlief
Das glaube ich nicht. Außer er war bei einer Veranstaltung vermummt. Ansonsten ist das tragen von Masken nicht verboten.
Und ja, eine Sturmmaske geht auch zum "Schutz".
Das ist wohl doch schon etwas länger her und er hatte scheinbar wirklich bei einer wie auch immer gearteten Versammlung eine Maske auf, und jetzt bekam er ebbend erst bescheid wie es weitergeht mit der Anzeige !
Mein Bruder trägt jetzt bei Einkäufen auch immer eine Sturmmaske !
Maskenpflicht vs. Vermummungsverbot - das müsst ihr jetzt wissen! | Rechtsanwalt Christian Solmecke
Wenn das so ist dürfte man auch bei Faschingsfesten keine Maske tragen !
Es gab auch schon Ärger wenn jemand im PKW erwischt wurde !
Er kam von seinem Sport und trug irgendeine Schutzmaske außerhalb un der kamen die Greifer !
ein Vermummungsverbot gibt es nur auf Demonstrationen. Das mit Deinem Bekannten kann also so nicht stimmen.
Aber bei Schutzmasken nicht ?