Darf ich in eine Wohung einbrechen um ein Kind zu schützen?

4 Antworten

Ja, das dürftest Du im Rahmen des Notwehrrechts. Aber Du begibst Dich dabei auf sehr dünnes Eis, was die Beweislage betrifft. Auf jeden Fall vorher die Polizei anrufen.

Naja, wenn es keine Tür gibt, dann ist es ja eine Wohnung, oder?

Ich würde in so einem Fall den Notruf wählen, die Situation erklären, auch dass es keine Tür gibt und ob du einfach mal so hochgehen darfst.

Das würde dann wohl das Gericht entscheiden ob es richtig und nötig war.

Hängt von etlichen Faktoren ab und ist so nicht zu beantworten.

Wäre das kind z.b. schwer verletzt und du hättest es damit gerettet, würde man sicherlich keine strafe bekommen.

Hat das kind keinerlei spuren von gewalt und du hättest dann die eltern verprügelt, sieht die geschichte unter umständen schonwieder ganz anders aus.

Aber wie gesagt. Das kann man so nicht beantworten.

Nein, du müsstest klingeln. Es sei denn, du musst befürchten, dass sie das Kind halb tot schlagen.

Was kaum der Fall sein wird. Wenn du dem Kind langfristig helfen möchtest, weil du das immer wieder mitbekommst, ist es sinnvoller das Jugendamt darüber zu informieren.

Die sind verpflichtet der Sache nach zu gehen und werden entsprechende Massnahmen treffen.


piumina  31.07.2024, 14:52

Verpflichtet sind die schon, aber die Leute vom JA haben sooo viel zu tun, dass sie das oft gar nicht rechtzeitig und ausreichend überprüfen und reagieren können. Es ist leider auch nicht selten passiert, dass die Reaktionen zu spät kamen.

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