Dürfen Sicherheitsmitarbeiter der Bahn in der 1. Klasse fahren?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange sie als Sicherheitsleute erkennbar sind, dürfen und müssen sie sich überall im Zug aufhalten. Auch in der 1. Klasse. Und hinsetzen ist in dieser Tätigkeit nicht untersagt.

Sinnvollerweise werden sie aber Fahrgästen ggf. den Vorrang auf die Sitze gewähren.

Woher ich das weiß:Hobby – ehemaliger Inhaber des Bahn-Berechtigungsausweis B

Grüß dich, also im Dienstlichen Rahmen bspw. wenn sie einen Zug begleiten dürfen Sie sich in der 1. Klasse aufhalten, dort hinsetzen ist grenzwerdig da sie ja eig. dafür da sind durch den Zug zu laufen.

Privat müssen sie sich Tickets wie jeder andere auch kaufen, DB Personal erhalten zwar eine gewisse anzahl von Freifahrten im Jahr diese gelten in der regel aber für die 2. Klasse.

Woher ich das weiß:Hobby

Sitzplätze sind für zahlende Fahrgäste bei Bedarf freizugeben.

Wieso sollte sie das nicht tun? Die halten sich im Zug auf und sorgen für Sicherheit. Auch in der ersten Klasse.


Singuli 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 14:17

Naja, ich mein, wenn sie nichts tun, dann auch?

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HfPol110  09.08.2024, 14:32
@Singuli

Klar, sie sorgen dort für Sicherheit. Die machen die meiste Zeit nichts, sondern stehen, sitzen oder laufen umher.

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Singuli 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 14:39
@HfPol110

Und sitzen in der 1. Klasse??

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Doktorelektrik  09.08.2024, 18:01
@Singuli

Ich denke, das ist keine Neidfrage?

Klar, sie sorgen für Sicherheit. In Abwesenheit ist das wohl kaum möglich.

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HfPol110  09.08.2024, 19:36
@Singuli

Ja und jetzt?
Meine Gegenfrage: Warum nicht die erste Klasse?
Die muss genauso geschützt werden und wenn ich es mir aussuchen würde, würde ich dort genauso sitzen

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Das steht im Arbeitsvertrag.