4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Deutsche Bahn
Normal ist es den eigentlichen Fahrpreis x 2 und mind. 60€ (Wenn der Fahrpreis x 2 unter 60€ ist)
Zu einer Änderung der mind. Strafe von 60€ auf 80€ wurde nichts mittgeteilt somit sollte es immer noch mind. 60€ Strafe sein
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze eine BC100 und ein 1. Klasse GA und reise herum
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
60 € außer der doppelte Fahrpreis liegt über 60 €. Dann gilt doppelter Fahrpreis.
Woher ich das weiß:Hobby – Großes Interesse seit 12/2015 am ÖPNV.
Schwarzfahren kostet weiterhin den doppelten Fahrpreis, mindestens jedoch 60€.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
60 Euro plus Bearbeitungsgebühr.