Dürfen Restaurants den Aufenthalt von Jugendlichen verbieten?
Ich wollte heute mit einem Kollegen in einem fast Food laden bzw. Eher Imbiss wo es preiswerte Menüs gibt was essen gehen so wie wir es sonst auch immer machen, aber die Mitarbeiter haben zu uns gesagt wir dürfen hier nicht essen, weil manche Jugendliche dort randalierten bzw. Gläser geklaut haben und die Toiletten unordentlich halten. Na gut kann man verstehen, aber ich habe denen gesagt, dass ich 19 Jahre alt bin und kein 14 jähriges Kind (was ich beweisen konnte) aber das hat denen nicht interessiert und sie sagten weiterhin das dort keine Jugendliche essen dürfen. Darf das einfach so ein Imbiss machen, auch wenn man zum Beispiel schon 19 Jahre alt ist und man das vorzeigen kann?
4 Antworten
Restaurants können nach Hausrecht bestimmen wer rein darf und wer nicht. Die können Dich auch verweisen, wenn nur deine Nase ihnen nicht passt. ;o)
Solange das Restaurant gut läuft,können sie ihre Kundschaft auslesen.Wenn es dann Bergab geht, würden sie sogar kleinkinder reinlasen,aber dann ist es meist zu spät!!!!
Der Imbissbetreiber hat Hausrecht und kann rein lassen, wen er will.
Er hat halt das Hausrecht und darf jeden rausschmeißen, den er will. Außerdem bist du mit 19 zwar volljährig, für viele aber trotzdem jugendlich
Deshalb auch "für viele". Und da er das Hausrecht hat, kann ihm dieses Gesetz egal sein
...wie hier schon erwähnt, darf der Betreiber, bzw. dessen Angestellte auf Anweisung so verfahren. Rechtlich habt Ihr also keine Möglichkeit. Aber: Wer oder was hindert Dich/Euch daran, diesem Laden eine entsprechende Bewertung im Internet (Google/Yelp usw.) zu geben? Wäre verdient!
Aber: Wer oder was hindert Dich/Euch daran, diesem Laden eine entsprechende Bewertung im Internet (Google/Yelp usw.) zu geben?
Laienhaft falsch formuliert kann das ganz schnell sehr teuer werden...
...warum sollte es teuer werden, dort tatsächliche Begebenheiten negativ zu bewerten?
Es kommt halt auf die genaue Wortwahl und Formulierung an. Also ob man wirklich nur echte, objektive Tatsachen schildert oder ob man verärgert seinen Frust in diffamierenden Sätzen raus lässt.
...okay, ich verstehe, was Du meinst! Nein, mein Gedanke wäre tatsächlich die Vergabe "eines Sterns" (der muss ja!) mit der Begründung, dort aufgrund jugendlichen Erscheinungsbild offensichtlich nicht erwünscht zu sein...vielleicht noch "garniert" mit der Frage, wie man sich dort die geschäftliche Zukunft vorstellt, wenn (noch) junge/jugendliche Kundschaft schon früh vergrault wird.
Und schwupps, schon verkehrte Formulierungen dahei:
offensichtlich = Vermutung
"garniert" mit der Frage = These
wenn (noch) junge/jugendliche Kundschaft schon früh vergrault wird = Vorwurf absichtlich negativer Einflüsse
....wenn ich als Jugendlicher dort hinauskomplimentiert werde mit der Begründung, andere Jugendliche hätten dort randaliert oder sich generell daneben benommen, ist es keine Vermutung, dass ich dort unerwünscht bin, sondern "offensichtlich" = für jede Person klar ersichtlich. Und wenn das so der Fall ist, darf ich auch die Frage stellen, wie man sich denn dort die zukünftige Kundschaft so vorstellt, wenn junge Menschen dort nicht erwünscht sind. Denn dort hinauskomplimentiert werde ich nur einmal....für mich gibt es (zumindest wenn es auf diese Weise begründet wird und ich mir nichts habe zuschulden kommen lassen) kein zweites mal. Ich würde den Laden unter dieser Geschäftsführung nicht wieder betreten, auch wenn ich irgendwann "altersmäßig genehm" wäre....und denke, damit nicht allein auf weiter Flur zu stehen. Also frage ich danach, wer denn dort in Zukunft Kunde sein soll. Schau Dir mal einfach (irgendwelche) Bewertungen an....gibt genug für die Gastronomie...und achte darauf, was dort so steht. Da würde ich Dir z.T. absolut Recht geben, dass einiges davon schon den Bereich des Justiziablen erreicht. Aber nicht eine Bewertung, in der ich erzähle, dass ich dort aufgrund meines zu jungen Alters unerwünscht bin und frage, wer dort zukünftig zu Gast sein wird, wenn die heute jungen Leute vergrault werden.
Ich verstehe durchaus was Du meinst und kann es auch nachvollziehen, aber man sollte trotzdem extrem vorsichtig sein, wie man es formuliert. Denn Du kannst Dir sicher sein: ein knallharter Restaurantbetreiber bezahlt liebend gern mit glühenden Augen seinen fies grinsenden Anwalt, damit dieser eiskalt über jeden auch nur im Ansatz unschönen Satz herfällt und ihn im Worst Case richtig teuer werden lässt.
Rein gesetzlich aber nicht:
(Auszug aus https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/7.html)