Dürfen Mitarbeiter Auskunft über ehemaliger Mitarbeiter geben?

3 Antworten

Direkte Auskunft... nein

Aber Tratschen ist immer noch nicht verboten.

Der AG darf keine Auskunft geben (Datenschutz), Mitarbeiter tratschen evtl. gerne mal 😉

Nein, weil das Datenschutz ist.