Dürfen meine Eltern mein Eigentum ohne einen Grund,wegnehmen bzw. sogar als Eigenbedarf benutzen?
Ich Lebe momentan halb,halb (Wechselmodell) bei meinem Vater und bei meiner Mutter.Da es seid Monaten sehr schlecht bei meiner mum,wegen ihrem jetzigen Freund läuft,drängt sie mich wieder zu meinem Vater zu ziehen.Das Problem dabei ist,dass sie mich nicht alle meine Sachen mitnehmen lässt...Darunter fällt auch mein PC den ich eben für wenig Geld von meinem Stiefvater erworben habe,als es noch gut lief.Ich weiß dass es bestimmte Gesetze, im Sinne von Erziehungs Maßnahmen gibt.Darunter darf man Eigentum als Minderjähriger erst erwerben,wenn es aus Sicht der Eltern nicht als Gefahr oder Zusatzkosten Ihnen gegenüber gilt.Die Frage ist jetzt wie es mit meinem PC aussieht,weil mein Vater damit einverstanden ist aber mein Stiefvater bzw.meine mum nicht!Zudem habe ich den PC 1½ Jahre schon benutzt und es wurde kein Grund als Erzieherische Maßnahme erwähnt!Also habe ich den Pc schon in meinem Besitz.Wäre es dann nicht in der Theorie Diebstahl,wenn mein Stiefvater den PC auseinander baut und/oder für andere Zwecke benutzt?
Wenn sich jemand mit der Thematik auskennt oder irgendwelche Tipps hat würde ich mich sehr Freuen LG ;)
4 Antworten
Schwierige Situation. Sofern du keine 18 Jahre alt bist, dürfen dir deine Eltern natürlich den PC wegnehmen, sofern ein Grund vorliegt. Grundlos dürfen sie es nicht, wenn es dein Eigentum ist. Wenn sie den PC wegnehmen, dürfen sie ihn auch nicht kaputtmachen. Sie müssen ihn dir sogar wieder zurückgeben.
Dürfen meine Eltern mein Eigentum ohne einen Grund,wegnehmen bzw. sogar als Eigenbedarf benutzen?
unter 18 ja - sie müssen dir es aber mit 18 wieder zurück geben
über 18 nein - sie können aber dir verbieten dein eigentum ihr ihr Eigentum = Haus/Wohnung zu bringen. Dann kannst du es dir kaufen, außerhalb ihres Grundstückes nützen, aber nicht wenn zu hause bist
Die Frag ist jetzt wie es mit meinem PC aussieht,weil mein Vater damit einverstanden ist aber mein Stiefvater bzw.meine mum nicht!Zudem habe ich den PC 1½ Jahre schon benutzt und es wurde kein Grund als Erzieherische Maßnahme erwähn
wenn dein Vater damit einverstanden ist dann soll er deinen PC aufheben bist du ausgezogen bist. in der Wohnung deiner Mutter und deinem Stieffvater gelten ihre Regeln - wenn die keinen PC/zusätzlichen PC in ihrer Wohnung haben wollen, musst du das leider akzeptieren.
Also habe ich den Pc schon in meinem Besitz.
nur weil du ihn 1,5 Jahr nützt gehört er dir nicht automatisch. Stehst du im Kaufvertrag drinnen oder besitzt du die Rechnung? und selbst wenn er dir offiziell gehört - das Hausrecht deiner deiner Mutter gilt weiterhin
äre es dann nicht in der Theorie Diebstahl,wenn mein Stiefvater den PC auseinander baut und/oder für andere Zwecke benutzt
wenn er dir rein rechtlich wirklich gehört ja . aber auch nur wenn sie dir mit 18 den nicht wieder vollständig zusammegebaut zurück geben- nur selbst wenn du es beweisen kannst dass er dir gehört: was willst du machen wenn er es tut? gegen ihn vor Gericht ziehen? Das kostet ne Menge Geld + viel Spaß dann noch beim Wohnen mit denen... da würde ich lieber die stressfreiere Methode wählen: PC beim Vater lassen und den mitnehmen wenn du eine eigene Wohnung hast
wenn du beweisen kannst dass er dir gehört ja - gibt sie ihn trotzdem nicht her dann kannst das nur durch einen gerichtlichen Beschluss schaffen. ob sich das nur rentiert ist fraglich
Solange du noch nicht 18 bist dürfen deine Erziehungsberechtigten dir dein Eigentum vorenthalten. Entsprechend liegt keine Rechtsverstoß von Seiten deiner Mutter vor.
Und was ist wenn der eine Einverstanden ist aber der andere nicht?
§ 1628 BGB - Gerichtliche Entscheidung bei... - dejure.org
Dann kann man die Sache auch vor Gericht klären lassen.
Bei einem PC tritt aber ein erheblicher Wertverlust ohne die Möglichkeit der Nutzung ein. Dieser müsste meines Erachtens entschädigt werden.
Der Wertverlust tritt ein, ob der Rechner genutzt wird oder nicht. Somit kann man nur noch über die entgangenen Nutzungen sprechen.
Und dafür sehe ich keine Anspruchsgrundlage, da das Verhalten der Eltern ja nicht rechtswidrig ist und die Eltern gleichzeitig nicht bereichert sind.
Er kann sein Eigentum nicht nutzen, wenn er es an seinem 18. Geburtstag zurück erhält kann er ihn aber nur noch zu einem deutlich niedrigeren Preis veräußern. Im Normalfall hat man als Gegenwert dafür die Nutzung. Diese wird ihm aber verwehrt. Der Wertverlust kann also nicht durch Nutzung ausgeglichen werden. Dies ist auch eine Form von Enteignung, diese muss entschädigt werden.
wie gesagt ich sehe darin eine Form der Enteignung und diese muss ausgeglichen werden
Ich bin kein Jurist, aber es gibt hier keine erzieherischen Gründe, Ursache ist einzig der Konflikt zwischen den Eltern, das darf so nicht laufen, ich würde Kreise drehen bis ich einen Hebel gefunden hätte.
Deine Mutter kann dir das Teil auch ohne Grund wegnehmen - angenommen du bist minderjährig, das setze ich mal voraus. Dafür braucht es keine Begründung.
Klingt aber so, als wolle sie es behalten - und das darf sie tatsächlich nicht.
Danke erstmal für die Antwort...Jedoch möchte/muss ich zu meinem Vater ziehen und der PC steht bei meiner mum,also dürfte ich den Pc mit zu meinem Vater nehmen(Mein Vater ist damit einverstanden)