Dürfen mein Mann und ich uns küssen wenn wir „ nur „ islamisch verheiratet sind?

8 Antworten

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Entscheidend ist die Nikkah, ja. Ihr seid nun islamisch zusammen. Davor jedoch sind Zärtlichkeiten oder das Anwerben haram:

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)

Alles Gute!

Ja, dürft ihr, sofern ihr den Ehevertrag islamisch-rechtlich gesehen korrekt beschlossen habt.

Für die Gültigkeit des islamischen Ehevertrags ist das Standesamt zwar nicht unbedingt nötig, denn die Moschee, bei der Ihr geheiratet habt, kann normalerweise ein Formular nach Berlin schicken, dass dort auch bestätigt wird, dass ihr zwei auch verheiratet seid. Dieses Formular lässt sich ca. dann zwei Wochen nach Einsendung in Deiner Moschee abholen und ist auch bei den Behörden offiziell und gültig.

Noch alles Gute und eine glückliche und lange Ehe euch beiden!

Viele Grüße,

Dumby

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ihr dürft euch küssen und auch andere Intimitäten ausleben

7veren⁷

Natürlich, es wäre andersrum nicht erlaubt d.h. wenn ihr nur standesamtlich verheiratet wärt und nicht islamisch.Die islamische Ehe (Nikkah) ist obligatorisch bevor man sich körperlich näher kommt & da ihr islamisch verheiratet seid, könnt ihr intim werden.

Von Experte 7veren bestätigt

Ja, ihr dürft jetzt alles, da ihr schon islamisch verheiratet seid. Stadesamtlich und so ist egal eigl