Dürfen Mannschafter Verbote erteilen?
Guten Tag, kurz und knapp gesagt, dürfen Mannschafter z.B ein SG einen G einen verbot erteilen wie z.B Alkoholverbot wenn dieser G leere ausgewaschene Bierflaschen in seinem PRIVAT Spind lagert…
LG
6 Antworten
Grundsätzlich nein.
Mögliche Ausnahme:
SG ist UvD.
SG ist Stubenältester.
SG hat besonderen Befehl von seinem Vorgesetzten erhalten.
Nein. Alkoholverbot außer Dienst kann er mWn nicht geben, selbst wenn er durch einen Paragraphen der VVO vorgesetzt wäre.
Wann ein SG einem G einen Befehl geben kann bzw. darf, regelt die VVO. Dabei ist der Vorgesetzte mit besonderem Aufgabenbereich oder auf Befehl. Die Möglichkeiten, aus diesem Vorgesetztenverhältnissen, Befehle geben zu dürfen, sind aber begrenzt. Ein Durchsetzen eines Alkoholverbots gehört nicht dazu. Schon gar nicht hat ein Mannschaftsdienstgrad Einfluß darauf, was in einem Spind eines anderen Mannschaftsdienstgrad lagert.
Nein, dürfen sie nicht. Das darf nur der Disziplinarvorgesetzte und das ist in keinem Fall ein Mannschafter.
Mannschaftssoldaten sind grundsätzlich keine Vorgesetzten. Sie können auf Befehl z.B. zu Hilfsausbildern oder UvD ernannt werden und damit vorübergehend zum Vorgesetzten werden. Aber das war es dann auch schon.