Dürfen Kassierer Geschenke annehmen?
Hallo,
ich habe gerade Kopfzerbrechen wegen etwas.
Ich gehe oft in einen Rewe in der Nähe und da ist manchmal eine Kassiererin, die so freundlich ist und immer lächelt und so. Wenn ''Tanzmusik'' angeht, tanzt sie an der Kasse. Spaßig ist die auch: einmal war sie ganz leise, um zu gucken, ob ich sie sehen würde. Die macht meinen Tag echt immer schöner.
Jetzt habe ich mir gedacht, dass ich der zu Weihnachten einen Rosenstrauß und eine Dankeschön-Karte schenke und ein paar nette Worte. Jetzt habe ich aber im Internet gelesen, dass in manchen Geschäften Mitarbeiter keine Geschenke annehmen dürfen, in manchen nur bis zu einem bestimmten Wert, usw. Wisst ihr, wie es beim Rewe aussieht bzw. ob ich das darf?
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Das kann jeder Arbeitgeber anders handhaben. Und gerade bei Rewe kann man das nicht pauschal sagen, da viele Märkte in privater Hand und somit ganz eigene Arbeitsverträge und interne Anweisungen haben.
Oft ist es jedoch so, dass die Annahme von Geldgeschenken grundsätzlich verboten ist, geringwertige Sachgeschenke jedoch gestattet sind.
Ich würde sagen: Mach es einfach. Denn selbst wenn sie es nicht annehmen darf, wird sie sich sicher darüber freuen, da es schließlich die Geste ist, die die Anerkennung ausdrückt und nicht der Sachwert.
Und die Karte kannst du auch trotzdem dalassen, denn selbst wenn sie die entsorgen müsste, wird sie die mit Sicherheit trotzdem lesen. Oder du lässt den Blumenstrauß direkt weg. Ist vielleicht für den Anfang eh zu "dick aufgetragen" im Sinne von, dass es zu viel Aufsehen erregen könnte, was ihr widerum unangenehm sein könnte, wenn andere Kunden gucken oder Mitarbeiter neugierige Fragen stellen. Eine Karte kann man jedoch schnell mal unauffällig zuschieben.
Wie gesagt, es zählt allein die Geste und nicht die Größe oder der Wert eines Geschenkes und mit Worten erreicht man eh viel mehr (sofern der Empfänger empfänglich dafür ist).
Bei unserem REWE darf man das. Der wird aber von Privatpersonen geführt.
Also solange du sie während ihrer Arbeitszeit nicht zu lange "beanspruchst". Wo kein Kläger, da kein Richter.
Nein, ruhig in der Arbeitszeit. Ich kann mir nur vorstellen, dass es der Chef nicht gerne sehen würde, wenn du dann noch 15 min mit ihr redest. Aber du kannst es ihr ja normal in die Hand drücken.
?? Steht doch da. Du sollst die Kassiererin während ihrer Arbeitszeit an der Kasse nicht so lange aufhalten, das könnte nachstehende Kunden zornig machen. Letzeres ist ein altbekanntes Sprichwort. Wo niemand etwas zu klagen hat, muss auch keiner etwas richten. ^^
Entschuldigung, ich dachte, der meinte sowas wie ''Was soll der Chef tun, wenn er's nicht sieht''.
Wie meinst Du? Ich verstehe nicht ganz. Soll ich es ihr also nach der Arbeitszeit schenken?