Dürfen die Entlastungsleistungen auch während Heimaufenthalt abgerechnet werden?
Dürfen die Entlastungsleistungen 125 Euro monatlich auch während eines Krankenhausaufenthaltes oder Heimaufenthaltes des Pflegebedürftigen abgerechnet werden?
Wenn beispielsweise ins Heim oder Krankenhaus jemand etwas hinbringt oder mit dem Pflegebedürftigen spazieren geht, usw.
1 Antwort
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bei uns war es so, dass das Heim selber diese Leistungen erbracht hat. Möglicherweise gibt es Heime, die keine Beteuungskräfte eingestellt hat dafür, und dann kannst du natürlich geltend machen. Die Heimrechnungen waren immer detailliert, so dass du genau wusstest, was abgerechnet wird. Wir reden hier aber auch von Privatversicherten. Wie gesagt: beim Heim erkundigen.
Im Krankenhaus ist das nicht der Fall (Kenntnisse von vor 3 Jahren). Und selbstverständlich kannst du dann die 125 Euro Entlastung etc. geltend machen, mit den bisher üblichen Nachweisen. In Frage kommt da alles mögliche, wie Besuche , Spaziergänge mit dem Patienten im Sinne von Motivation und Mobilisation.