Dürfen Arbeitnehmer 539 Euro verdienen für Krankenkasse?
Also extra über der Grenze dass sie krankenversichert sind und sich nicht freiwillig versichern lassen müssen
3 Antworten
Also extra über der Grenze dass sie krankenversichert sind
Gibt keine Grenze wo man plötzlich nicht mehr krankenvesicht wäre.Man ist auch über der Grenze krankenversichert, nur dann eben freiwillig.
Freiwillig heißt nur, sie müssen nicht bei ner KK versichert sein, natürlich dürfen sie aber.
Natürlich muss man.
Quatsch, seit wann muss man bei einer Krankenkasse versichert sein wenn man über der Versicherungspflichtgrenze liegt? Wozu gäbe es dann die Grenze überhaupt, ergibt doch gar keinen Sinn. Deswegen heißt es dohc freiwillig, weil man selbst wählen kann ob man bei ner Krankenkasse bleiben möchte oder sich lieber privat Versichert.
Gab da vor paar Jahren ne Gesetzesänderung
Und die wäre?
Dann hab ich das falsch verstanden.
extra über der Grenze dass sie krankenversichert sind und sich nicht freiwillig versichern lassen müssen
539 extra (also oben drauf) über der Grenze zur freiwilligen Versicherung, verstehe ich 539 über der Versicherungspflichtgrenze, aber wenn man es mehrmals liest, weiß ich nicht so genau was eigentlich gemeint ist...
Natürlich darf man das. Kann bei einer 25 % Teilzeitstelle der Fall sein...
Die Frage ist halt, ob man einen Arbeitgeber findet der so einen Vertrag macht. Die Krankenversicherung kostet ihn ja auch was.
Klar. Wenn du einen ArbG findest, der das so einstellt, kein Problem.
Hat die Mutter ein angemeldetes Gewerbe oder ist freiberuflich tätig?
Bei Familienangehrörigen wird gerne schon einmal genauer hingeschaut.
die mutter wird eine gmbh gründen und der sohn soll geschäftsführer werden mit 540€ gehalt im monat. arbeitsaufwand wird aber relativ gering sein.
also ist das nicht erlaubt oder wie läuft das ab? kommt da jemand vom zoll vorbei?
Geschäftsführerschaft bedingt in der Regel eine Vollzeittätigkeit.
Natürlich muss man. Und das heißt dann freiwillig.
Und das kostet ca 200€ im Monat.
Gab da vor paar Jahren ne Gesetzesänderung