Druse - Wer zahlt den Tierarzt?
Hallo :) Bei uns im Stall ist vor Ca. 3 Wochen ein neues Pferd (aus England von einem Händler) eingestellt worden. Er kam direkt auf das Paddock zu den anderen Pferden, abgesteckter Teil damit sich die Pferde beschnuppern konnten. Also hatten die Pferde direkten Kontakt. Eine Woche später kamen dann die ersten Symptome. Der Tierarzt hat dann Druse festgestellt. Nun ist es ja relativ klar, dass es durch das neue Pferd kommt.
Einige Pferde sind nun erkrankt und der Tierarzt kommt täglich. Wer zahlt nun die Tierarztkosten?
Wenn die neue Besitzerin beim Kauf keine Ankaufsuntersuchung gemacht hat.
Das Neue Pferd lässt sich leider nicht untersuchen ob er auch erkrankt ist. Allerdings kann es nur von ihm kommen.
5 Antworten
Guten Abend,
es haftet der Händler, wenn ihn ein Verschulden trifft, d.h wenn er erkennen hätte können bzw. müssen, dass es sich um ein erkranktes Tier handelt.
Dann muss er die Tierarztkosten übernehmen.
Die Anspruchsgrundlage ist § 280 BGB, denn ich gehe davon aus, dass mit ihm ein vertragliches Verhältnis besteht
Ich hoffe ich konnte helfen und meine Antwort war hilfreich. Schönen Abend noch.
Wissensdurst84
So einfach ist die Schuldzuweisung hier nicht. Der TA müßte dann schon eindeutig nachweisen können, dass dieses neue Pferd der Überträger ist, und das dürfte schwierig werden. Wenn ihr Reiter habt, die an Turnieren oder anderweitig an Unterrichtseinheiten teilnehmen, kann auch von dort das Virus kommen. Da solltet Ihr auch einmal nachhaken. Für die nicht erkrankten Pferde müßt Ihr alles tun, um das Immunsystem zu stärken.
Jeder selbst.
Tja,glaubst du ernsthaft,dass sich ein Händler damit abgibt?
Außerdem ist die Besitzerin selbst auch schuldig,weil sie keine AKU gemacht hat.
Da sieht man mal wieder,dass es wichtig ist,sowas zu machen.
Außerdem kann sich das Pferd das auch beim Transport eingefangen haben oder sonst wo.
Druse ist doof,dass weiß ich aus Erfahrung (4 Monate war unser Stall komplett lahm gelegt)
es haftet der Händler, wenn ihn ein Verschulden trifft, d.h wenn er erkennen hätte können bzw. müssen, dass es sich um ein erkranktes Tier handelt.
Zuerst müsste ja abgeklärt werden ob das neue Pferd überhaupt erkrankt ist.., bevor man irgendetwas von dem Händler oder sonst irgendjmd verlangt...,
Wie schon gesagt, es kann von jedem Pferd eingeschleppt worden sein wenn es auf einem Turnier/Lehrgang/Klinikaufenthalt war, andere Pferd beim Ausritt getroffen hat, etc etc.
"Wie verursacht Streptococcus equi die Erkrankung?
Die Bakterien können in der Erde etwa 3 Tage und im Wasser 4 - 6 Wochen überleben. Der Erreger wird von Pferd zu Pferd durch Nasensekret, Ausfluss aus den Lymphknoten und Husten verbreitet. Tiere, die die Bakterien ausscheiden, kontaminieren Gegenstände im Stall wie z.B. Futter, Ausrüstung, Kleidung, Wasserbehälter, Pflegezeug und Einstreu. Die Verbreitung der Bakterien kann auch über Fliegen im Bestand erfolgen."
Quelle:tsk-Sachsen.de Es gibt noch mehr Möglichkeiten die Erreger zu übertragen als durch reinen Pferd zu Pferd Kontakt.
"Allerdings kann es nur von ihm kommen" ist eine sehr unsichere, nicht belegte, reine Behauptung, solange der Tierarzt die Diagnose nicht bestätigt.
Das bezahlen die Halter selbst. Oder wie hast du dir das gedacht?
Wenn man´s nachweisen kann, ansonsten bleibt jeder selbst auf den Kosten sitzen.
es haftet der Händler, wenn ihn ein Verschulden trifft, d.h wenn er erkennen hätte können bzw. müssen, dass es sich um ein erkranktes Tier handelt.