Drohnenflug innerhalb geschlossener Ortschaft auf Wiese im Park vorher bei der Polizei melden?

6 Antworten

Absolut verboten mit einer Drohne über Wohngebiete zu fliegen, sowie auch in öffentlichen Parks. Dabei ist es völlig egal, ob diese unter 250 Gramm wiegt, oder darüber liegt. Auch ist es eagl, ob die Drohne über eine Kamera verfügt oder nicht. Alleine die Eigenschaft, Funkwellen empfangen und verarbeiten zu können, reicht schon aus. Mit Spielzeugdrohnen darfst Du nur über deinem eigenen Grundstück fliegen. Möchtest Du über das Grundstück vom Nachbarn, musst Du dessen Einverständis einholen.
Ausserdem ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht, die die Benutzung von Drohnen einschliesst.
Eine Flugfreigabe im öffentlichen kontrollierten Luftraum kann nur das Bundesamt für Flugsicherung erteilen, und nicht die Polizei.


Phil093  19.09.2020, 09:49

Es gibt in der aktuellen Verordnung kein Verbot, über Wohngebiet zu fliegen. Lediglich auf das Wohngrundstück wird eingegangen. Und ein Park gehört da eher nicht dazu

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Ist Deine Drohne denn schon mittels Plakette gekennzeichnet und hast Du selbst auch schon den notwendigen Kenntnisnachweis? Wenn nicht, ist schon dadurch jegliche Nutzung auch an eigentlich legalen Orten ein Verstoß, der üblicherweise eine Geldstrafe bewirkt.

Außerdem musst Du die etlichen vorgeschriebenen Abstände einhalten und das kann ich mir partout nicht vorstellen, dass das innerhalb einer geschlossenen Ortschaft möglich ist! Wenn Du es trotzdem machst, kann es übrigens echt teuer werden!

Schau Dir mal die unten verlinkte Seite vom Bundesministerium für Verkehr genauer an, da findest Du alle Infos. Am wichtigsten und ausführlichsten sind die drei Links zu den Verordnungen gaaaanz unten unter "Weiterführende Informationen"! Solltest Du Dich unbedingt mal ausführlich mit befassen, da Du ja bestimmt nicht nur ein Mal fliegen willst!

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen.html

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

ZuumZuum  19.09.2020, 09:19

Eine Drohne unter 250 Gramm benötigt keine Plakette und auch keinerlei Kenntninachweise. Allerding darf auch damit nicht über Wohngebieten oder in öffentlichen Parks geflogen werden.

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Ich würde nicht im Park damit fliegen. Und wenn du einen bestimmten Grund hast( Filmaufnahme oder so), dann würde ich auf jeden Fall vorher mal bei der Polizei nachfragen. Wichtig ist halt, dass du genug Abstand zu den Leuten im Park hältst, sollte es überhaupt erlaubt sein


ZuumZuum  19.09.2020, 09:22

Die Polizei hat damit nichts zu tun, das ist Sache des Bundesamtes für Flugaufsicht.
Das Fliegen mit Drohnen aller Art in öffenltichen Parks und über Wohngebieten, sowie in 100 Metern Abstand zu allen Seiten von Bahngleisen, Bundesfernstraßen und Autobahnen, Stromleitungen und Naturschutzgebieten ist grundsätzlich verboten.

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Bossplayer95 
Beitragsersteller
 19.09.2020, 15:31
@ZuumZuum

Wo steht das mit Wohngebiete haste recht wegen Gebäude aber in Parks ist es an und für sich erlaubt

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ZuumZuum  19.09.2020, 17:32
@Bossplayer95

Ich meinte nicht, das es ein generelles Flugverbot in öffentlichen Parks gibt, das hätte ich evtl. trennen sollen. In der Regel ist es dort aber, zumindest in dem Umkreis, den ich hier in NRW kenne, verboten.

Ein Flugverbot ergibt sich in der Regel aus anderer Sachlage.
Öffentliche Parks dienen der Erholung. Was haben wir idort in der Regel?
Andere Besucher.
Das Fliegen in der Nähe von Menschenansammlungen ist verboten.
Es wird nicht definiert, was genau unter einer Menschenansammlung zu verstehen ist.
Im Grunde genommen reicht es schon aus, wenn zwei Spaziergänger sich in einem Abstand von unter 100 Meter im Bereich der Flugzone befinden.
Nach dem Versammlungsrecht sind zwei Personen, die sich in der Öffentlichkeit zum gleichen Zweck zusammen zeigen und aufhalten, bereits eine Versammlung.

Die Größe des Parks kann ausschlaggebend sein. Wenn die Möglichkeit besteht, das man von anderen Personen regelmäßig 100 Meter entfernt bleiben kann, kann durchaus ein Fliegen dort möglich sein, wenn es nicht aus Sicherheitsgründen trotzdem vom Ordnungsamt untersagt ist.

Im Übrigen erteilt nicht eine GmbH Aufstiegsgenehmigungen, sondern tatsächlich das Bundesamt für Flugsicherung Genehmigungen für das Fliegen in Flugverbotszonen und kontrollierten Lufträumen, sofern das überhaupt vorgesehen ist. Ich habe nämlich einen ganzen Stapel hier liegen.

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Daten im Internet sind nicht offiziell, es sei denn, es handelt sich um eine behördliche Seite. Du solltest also besser beim zuständigen Revier nachfragen.