Drogen Test gefordert?

5 Antworten

Es gibt immer Mittel und Wege, wie man sich von ungeliebten Arbeitnehmer trennen kann.

Da Drogenkonsum mglw den Ruf der Praxis schädigen kann "Da arbeiten ja nur Junkies", ist ein Nachgehen zulässig.

Der Drogentest kann aber von ihr verweigert werden.

Aber der erste Absatz bleibt von einer Ablehnung ihrerseits unberührt.


Fakerunner 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 11:17

Super danke für die schnelle Antwort

Aber darf er damit drohen sie der Schule zu verweisen wenn sie kein Test mitbringt?

Wiesel  26.09.2024, 13:56
@Fakerunner

Der AG hat mit der Berufsschule eher wenig zu tun.

In der dualen Ausbildung hat er für die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplanes zu sorgen.

Natürlicg kann es zur Kommunikation bei Fehlverhalten kommen. Aber er kann nicht für die Aufhebung der Berufsschulpflicht sorgen. Ebenso muss eine Kündigung in der Ausbildung gut begründet sein. Bspw Diebstahl, Berufsschule oder Arbeit mehrfach unentschuldigt schwänzen und sowas.

Fakerunner 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 04:09
@Wiesel

Sorry hätte noch eine letzte frage

Darf er denn überhaupt das Krankenhaus Darüber informieren? Da es ja private Informationen sind und es keinerlei Beweise für die einame von Drogen gibt, außer die Erweiterung der Pupillen

Das ist doch rechtlich fragwürdig oder liege ich falsch?

Wiesel  28.09.2024, 09:53
@Fakerunner

Da müsste ich googeln inwieweit auch das Lehrpersonal eines Ausbildungsberufes auch gesundheitlich relevante Verdachtsinformationen weitergeben darf.

Halte ich aber bereits für bedenklich.

P.S. Wenn die "Teller" im Unterricht auffallen, ist eine Wahrscheinlichkeit gegeben, dass sie so auch auf der Arbeit auftaucht.

Der Ausbildungsbetrieb kann natürlich ein ärztliches Gutachten anordnen, es geht ja hierbei auch um die Eignung für diesen Beruf, die sicherlich nicht gegeben ist, wenn Drogen konsumiert werden (sollten).

In den Praxen, in denen ich Patient bin, dürfen die MFA z.B. Blut abnehmen. Wenn ich dort am Montagmorgen säße und mir eine noch halb zugedröhnte Mitarbeiterin eine Nadel in den Arm stechen wollte, fände ich das nicht witzig.

Fragen darf er sie.

Falls an den Gerüchten etwas dran sein sollte, hat ggf. die Freundin sich strafbar gemacht :)

Ist nichts daran, kann sie solch einen Test doch problemlos absolvieren.

(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Es besteht keinerlei rechtliche Möglichkeit das zu verlangen.

Bei Minderjährigen gleicht doppelt!

dass sie am Wochenende Drogen konsumiert haben soll?

Während der Arbeit ist es auch kaum denkbar einen Test zu verlangen, aber beim Freizeitverhalten ist der AG definitv raus.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB