Dritten Job annehmen welche Steuerklasse?


09.07.2024, 20:34

wenn es hilft momentan bin ich in der Steuerklasse 1

4 Antworten

Neben einem "normalen" Job, was die Ausbildung wäre, kannst du nur einen (1) Minijob ausführen. Alle weiteren Jobs werden automatisch Versicherungspflichtig und über Steuerklasse abgerechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Davon abgesehen, dass man ab der Vollendung des 18 Lebensjahres auf Dauer nicht mehr als 48 Stunden insgesamt pro Woche arbeiten darf, müsste dein Ausbildungsbetrieb damit einverstanden sein.

Hätte das ganze negative Auswirkungen auf deine Leistungen in der Ausbildung, kann dir das auch jeder Zeit wieder untersagt werden.

Außerdem würden die beiden Nebenjobs dann steuerpflichtig, wenn Du über die Minijobgrenze kommst.

Dann bekommst Du zwei Steuerklassen, für deine Azubivergütung bleibt es bei der 1 und die Nebenjobs würden mit der höchsten Steuerklasse 6 besteuert, also in etwa 50 % vom Einkommen gingen dann ab.


Neele772 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 13:55

Meine Chefin weiss natürlich davon und ist damit einverstanden ich arbeite mit beiden Jobs zsm 51 Stunden die Woche aber das ist egal weil es 2 Arbeitgeber sind

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isomatte  10.07.2024, 15:24
@Neele772

Nein ist natürlich nicht egal !

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres darf man wie schon erklärt auf Dauer insgesamt max. 48 Stunden in der Woche arbeiten.

Also mit Ausbildung oder Hauptjob und Nebenjob.

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isomatte  14.07.2024, 14:55
@Neele772

Doch !

Dann auch dir aus dem Internet einmal das Arbeitsschutzgesetz und lese was dazu geschrieben steht.

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Dann kennst du die minijob-zentrale.de noch nicht!?

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/mehrere-jobs/mehrere-jobs_node.html#docebd1131b-0592-4d0f-894e-e5745c2fe030bodyText2

wie z.B.: Gesetzlich geregelt: Nur ein Minijob neben dem Hauptjob
Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob kann nur ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden, der bei der Minijob-Zentrale zu melden ist. Jeder weitere Minijob mit Verdienstgrenze wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist wegen Überschreitung der Verdienstgrenze kein Minijob mehr. Die zweite und jede weitere Beschäftigung auf Minijob-Basis wird dann mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig und ist wie der Hauptjob an die zuständige Krankenkasse zu melden. Das gilt auch, wenn die Verdienstgrenze durch die Zusammenrechnung aller Minijobs nicht überschritten wird.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Das wäre dann Steuerklasse 6.

Bedenke aber, dass du auf Dauer maximal 48 Stunden die Woche arbeiten darfst.


Neele772 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 20:35

Und das gilt nur für einen Job

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Neele772 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 20:34

das gilt nur bei minderjährigen arbeite schon länger als 48 Stunden

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anTTraXX  10.07.2024, 07:11
@Neele772

Nein das hat mit der Minderjährigkeit nichts zu tun.

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isomatte  10.07.2024, 09:07
@Neele772

Ein minderjähriges Kind mit z.B. 17 Jahren, darf in der Woche max. 40 Stunden arbeiten.

Erst ab der Vollendung des 18 Lebensjahres sind dann auf Dauer in der Woche bis zu 48 Stunden möglich.

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