Dritten Job annehmen welche Steuerklasse?
Hallo Leute ich bin Azubi und arbeite dort Vollzeit zudem habe ich einen Minijob auf 520€ Basis ich wollte mir noch einen Minijob bei der Tankstelle nehmen wieder für 520 Euro wie wäre das da mit den Abzügen oder Steuerklasse ändert sich das was ?
habe im Internet nichts genaues gefunden.
wenn es hilft momentan bin ich in der Steuerklasse 1
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Neben einem "normalen" Job, was die Ausbildung wäre, kannst du nur einen (1) Minijob ausführen. Alle weiteren Jobs werden automatisch Versicherungspflichtig und über Steuerklasse abgerechnet.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Davon abgesehen, dass man ab der Vollendung des 18 Lebensjahres auf Dauer nicht mehr als 48 Stunden insgesamt pro Woche arbeiten darf, müsste dein Ausbildungsbetrieb damit einverstanden sein.
Hätte das ganze negative Auswirkungen auf deine Leistungen in der Ausbildung, kann dir das auch jeder Zeit wieder untersagt werden.
Außerdem würden die beiden Nebenjobs dann steuerpflichtig, wenn Du über die Minijobgrenze kommst.
Dann bekommst Du zwei Steuerklassen, für deine Azubivergütung bleibt es bei der 1 und die Nebenjobs würden mit der höchsten Steuerklasse 6 besteuert, also in etwa 50 % vom Einkommen gingen dann ab.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/siola55/1521230575336_nmmslarge__63_21_370_370_46d286926b55b554ed04244a0c8f96dc.jpg?v=1521230575000)
Dann kennst du die minijob-zentrale.de noch nicht!?
wie z.B.: Gesetzlich geregelt: Nur ein Minijob neben dem HauptjobNeben einem versicherungspflichtigen Hauptjob kann nur ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden, der bei der Minijob-Zentrale zu melden ist. Jeder weitere Minijob mit Verdienstgrenze wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist wegen Überschreitung der Verdienstgrenze kein Minijob mehr. Die zweite und jede weitere Beschäftigung auf Minijob-Basis wird dann mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig und ist wie der Hauptjob an die zuständige Krankenkasse zu melden. Das gilt auch, wenn die Verdienstgrenze durch die Zusammenrechnung aller Minijobs nicht überschritten wird.
Gruß siola55
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Das wäre dann Steuerklasse 6.
Bedenke aber, dass du auf Dauer maximal 48 Stunden die Woche arbeiten darfst.
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das gilt nur bei minderjährigen arbeite schon länger als 48 Stunden
Meine Chefin weiss natürlich davon und ist damit einverstanden ich arbeite mit beiden Jobs zsm 51 Stunden die Woche aber das ist egal weil es 2 Arbeitgeber sind