Drift Trike´s im Straßenverkehr? was darf man wo?

4 Antworten

das drift trike ist ein Sportgerät. Sportgeräte benötigen keine Zulassung (ausser vielleicht ein CE-Kenzeichen oder einen Stempel vom TüV für den Verkauf). Dafür gilt dann:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__31.html

Solange nicht eine Ecke abgesperrt wird => das Trike darf nur auf dem Bürgersteig bewegt werden und dabei muss man natürlich auf Fußgänger achten. Wenn man nicht hinreichend schauen kann, dann darf man sogar nur Schrittgeschwindigkeit erreichen.

Wie sich die Zukunft entwickelt weiss natürlich keiner. Aber nehmen wir Inliner als Beispiel, Di gibt es seit den 90ern mit großer Anhängerschaft. Nach immerhin etwa 15 Jahren hat die Politik reagiert und erlaubt das Inlinern jetzt auch auf speziell freigegebenen Strecken (hab ich in Natura allerdings noch nie gesehen) => also in 20 Jahren wird es vielleicht die Möglichkeit geben, "mit äusserster Vorsicht..."

PS: Oh man, diese Gesetze...

Ich musste erst mal googeln was das für Dinger sind. So wie sie standardmäßig aussehen, darfst du sie maximal auf dem Gehweg schieben (beziehungsweise auch auf der Fahrbahn, sollte auf dem Gehweg nicht genügend Platz sein) oder in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg rollen, wenn du dabei keine Fußgänger belästigst.

Mit ein bisschen Basteleifer, sollte es allerdings möglich sein, das Ding in ein straßenverkehrstaugliches Fahrzeug umzuwandeln. Dafür benötigst du eigentlich nur Pedale vorne, eine StVZO-gerechte Beleuchtung sowie Reflektoren. dann hast du rechtlich gesehen ein Fahrrad und mit dem darfst du ganz legal auf die Fahrbahn!

Du siehst, es fehlen eigentlich nur Pedale und ein bisschen Fahrrad-BlingBling. Die Pedale würde ich übrigens über eine Freilaufnabe koppeln, schließlich willst du ja beim Downhill keinen Knoten in die Füßen bekommen. ;)

Die Umbauten kannst du selbst vornehmen. Sie müssen auch von niemanden, zum Beispiel dem TÜV, abgenommen werden. Schließlich kann ja auch jeder sich ein Fahrrad selbst zusammenbauen.

Viel Spaß beim basteln!

Da die Teile ja meistens Marke Eigenbau sind, haben sie natürlich keine Verkehrszulassung. Damit geht einher, daß die Benutzung von offiziellen Straßen ein Verstoß gegen die StVO ist. Zudem fehlen sämtliche Sicherheitseinrichtungen, die solch ein Teil überhaupt zulassungsfähig machen würden.

Mit einer Seifenkiste darfst du ja auch nicht einfach eine Straße runterbrettern.

Rennen auf offiziellen Straßen sind also ganz klar illegal und werden geahndet.

Schau in die entsprechenden Foren, dort gibt's Termine und Events :-)

Diese Teile darfst du nur auf Privatgelände oder auf dafür vorgesehenen abgesperrten Tracks fahren, weil die keine Chance auf Zulassung haben...es gibt da einige Events musste mal nach googeln...wird auch in Zukunft nichts draus würde ich mal prognostizieren...:-)