Zwei Einzelzimmer gebucht, nur eins bei Abreise bezahlt?

2 Antworten

Hallo,

ob du es noch bezahlen musst kann dir hier keiner sagen, da keiner weiß, ob das Hotel es fordern wird.

Das Recht, für eine gebuchte und in Anspruch genommene Leistung die vertraglich vereinbarte Entlohnung zu fordern, hat das Hotel sicherlich.

LG, Chris


OlliZett 
Beitragsersteller
 17.07.2024, 17:41

Klar, aber sie haben es beim bezahlen nicht berechnet. Haben Sie im Nachhinein dann noch das Recht? Wenn ich in ein Laden gehe, zwei Dinge kaufe aber sie mir nur eine Sache berechnen, gehe ich doch auch nicht wieder zurück.

CK1986  17.07.2024, 18:11
@OlliZett

Hallo,

doch, im Prinzip hätte auch der Laden das Recht, etwas im Nachgang zu fordern.

Der Unterschied dürfte vor allem darin liegen, dass es in einem Laden (ich gehe mal von einem Supermarkt aus) nicht im Nachhinein auffällt und auch kaum noch nachweisbar ist. Abgesehen davon, dass du vermutlich dort auch nicht mit etwas im Voraus unter Angabe eines Namens und einer Adresse gebucht hast.

Dein Beispiel ist auch deshalb unsinnig, weil du ja hier gar nicht wieder hin gehst - sondern das Hotel auf dich zukommen würde.

Du hast einen Beherbergungsvertrag geschlossen, aus dem sich das Recht ergibt, ein Zimmer für eine bestimmte Zeit zu nutzen und die Pflicht, dafür ein festgelegtes Entgelt zu zahlen.

Eine Verjährung tritt erst am Ende des 3. vollen Kalenderjahres ein, also hier am 31.12.2027. Bis dahin könnte man die Zahlung von dir noch einfordern.

LG, Chris