Domain mit Nachname?
Guten Tag zusammen,
ich wollte sehr gerne eine Domain mit meinem Nachnamen erwerben, doch dann habe ich gemerkt, dass diese schon vergeben ist und zum Verkauf steht. Von einem Unternehmen, dass wild Domains kauft um damit Profit zu schlagen.
Der BGH hat entschieden, dass der TrÀger eines Namens grundsÀtzlich das Recht auf eine gleichlautende Domain hat.
HeiĂt das, ich muss trotzdem den utopischen Preis der Domain zahlen, obwohl das Unternehmen keinen namentlichen Zusammenhang mit der Domain hat. Oder muss mir das Unternehmen die Domain kostenlos zu VerfĂŒgung stellen?
Hier mal ein Beispiel Domainverkauf, dieser Firma:
Danke fĂŒr die Mithilfe
5 Antworten
Das hat der BGH so sicher nicht entschieden.
Eine andere TLD kommt nicht in Frage?
Ich habe das aber so verstanden, dass das Recht nur bei einer Domain besteht, die aus deinem Vor- und Nachnamen besteht.
Ein Namensrecht besteht zunĂ€chst sowohl am bĂŒrgerlichen Namen, in Deutschland bestehend aus dem Nachnamen und mindestens einem Vornamen, wie auch am Nachnamen selbst. Ferner können unter gewissen Voraussetzungen auch Berufsnamen, KĂŒnstlernamen, Spitznamen und Vornamen Gegenstand des Namensschutzes sein.
Im Zweifelsfall erstelle ich ein Dispute-Eintrag bei DENIC. So die Idee.
Ein DISPUTE ist auf jeden Fall erst mal eine gute Idee. Damit wird dem jetzigen "EigentĂŒmer" die Möglichkeit genommen, die Domain einfach mal schnell an jemand anders zu ĂŒbertragen.
Auch Weiteres (sofern es um eine .de-Domain geht) ist gut, mit der Rechtsabteilung der Denic eG zu besprechen.
Im schlimmsten Fall ein Anwalt, der auf Domainrecht spezialisiert ist.
Aber grundsÀtzlich hat man dann eigentlich gute Chancen auf die Domain. Allerdings wird der Vorgang bis dahin Geld kosten.
Wie schon vorhin erwÀhnt bin ich leider kein Rechtsexperte und auch diese Plattform kann keinen herkömmlichen Anwalt ersetzen.
Vielen Dankf fĂŒr Ihr VerstĂ€ndnis
Oder muss mir das Unternehmen die Domain kostenlos zu VerfĂŒgung stellen?
Ich lese aus der BGH-Entscheidung, dass Dir die Domain ĂŒberlassen werden muss. Ich fĂŒrchte jedoch, dass Du einen Rechtsanwalt benötigst, um das durchzusetzen. Ich bin aber kein Jurist.
Hallo !
NatĂŒrlich haben Sie ein Recht auf diese Domain, aber hier gilt leider der Satz : Wer kommt zuerst malt zu erst.
Da die Domain theoretisch jedem mit diesem Àhnlichen Namen gehören könnte, wird es wahrscheinlich so sein, dass dieses Recht hier verfÀllt. Das Unternehmen hat diese rechtlich korrekt und legal erworben und bietet diese nun als Produkt an.
Mein Fazit :
Da kann man leider nicht viel machen l, auĂer nach einem Preisnachlass zu fragen oder den Anwalt fĂŒr bessere und genauere Informationen zu kontaktieren, was ich auch empfehle.
(Bitte kontaktieren Sie bei solchen Rechtsfragen immer einen Anwalt !)
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Ihr MottDerHelfer
Ich bin kein Jurist!, aber ich verstehe die BGH-Entscheidung nicht als Anrecht auf eine Domain mit deinem Namen. Ergibt ja auch gar keinen Sinn, wenn man nur daran denkt, wie oft es z.B. den Namen MĂŒller, Schmidt usw. gibt.
Wenn Herr Schmidt eine Domain namens mueller.de kauft und diese dann nicht nutzt hat jeder Herr MĂŒller das Recht auf diese Domain.
So das Urteil
Ein Namensrecht besteht zunĂ€chst sowohl am bĂŒrgerlichen Namen, in Deutschland bestehend aus dem Nachnamen und mindestens einem Vornamen, wie auch am Nachnamen selbst. Ferner können unter gewissen Voraussetzungen auch Berufsnamen, KĂŒnstlernamen, Spitznamen und Vornamen Gegenstand des Namensschutzes sein.
Hier bei meinen Fall handelt es sich rein darum, dass das Unternehmen Profit schlagen möchte.
aber ich verstehe die BGH-Entscheidung nicht als Anrecht auf eine Domain mit deinem Namen.
Doch, so ist die Entscheidung zu lesen. Es ist jedoch so, dass nur einer die Domain haben kann. Wenn es 20 Mal Peter MĂŒller gibt, wird nur einer petermueller.de haben können, und zwar der erste. Wenn allerdings petermueller.de von Max Meier registriert wurde, hat Max Meier ein unabstreitbares Recht an dieser Domain - es sei denn, er hat diese Domain fĂŒr seinen LebensgefĂ€hrten Peter MĂŒller registriert.
Ich wĂŒrde sie einfach abkaufen, wenn du sagst das es aber dein Name ist dauert es ewig bis du sie hĂ€ttest, das ist dann sehr bĂŒrokratisch
975,80⏠Netto Domainpreis oder doch ein Gerichtsverfahren. Eine schwere Entscheidung đ
Ein Gerichtsverfahren könnte aber teurer werden.
Kaufst du ĂŒber eine Firma und hast du eine rechtschutzversicherung
Privat, eine Rechtsschutzversicherung habe leider nicht.
wenn du sie unbedingt haben willst, finde ich noch nötig weil fast keiner hat privat eine. Ich wĂŒrde sie kaufen weil der Rest kostet fast genau so viel du must aber dafĂŒr viel Zeit aufwenden und vielleicht kriegst du sie nicht mal
https://www.damm-legal.de/bgh-zum-recht-an-einer-domain-die-aus-dem-eigenen-namen-besteht
Urteil vom BGH