Diebstahl?

3 Antworten

Diebstahl würde heißen, das Du die offene Packung in die Tasche gesteckt, und ohne zu bezahlen damit den Laden verlassen hast. Es fehlen aber hier die Wegnahme und die Absicht sich den Gegenstand zuzueignen. Da kommt und passiert überhaupt nichts.


peraspastra  04.11.2023, 17:46

Wäre dann sogar schon Diebstahl, wenn man es in die Tasche steckt, wenn man die Absicht hat, dann den Laden ohne zu bezahlen zu verlassen.

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ZuumZuum  04.11.2023, 18:12
@peraspastra

Nein, das wäre nur ein versuchter Diebstahl. Erst wenn man fremdes Gewahrsam begründet hat, also aus dem Einflußbereich des Eigentümers weg ist, ist der Diebstahl vollendet. Man kann ja immer noch in eine Taschenkontrolle gebeten werden.

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peraspastra  04.11.2023, 18:20
@ZuumZuum

Man hat ja schon Gewahrsam begründet, wenn es in der Tasche verschwunden ist. Ich finde deine Antwort trotzdem hilfreich.

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ZuumZuum  04.11.2023, 18:22
@peraspastra

Du bist aber noch im Einflußbereich des eigentlichen Eigentümers. Solange ich dir noch in die tasche greifen kann, um mein Eigentum zurückzuholen ist das Gewahrsam nicht begründet. Rechtsprechung und eigentlich auch logisch.

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peraspastra  04.11.2023, 18:24
@ZuumZuum

Wenn es in der Tasche ist, ist es dem unmittelbaren Zugriff entzogen. Darum Gewahrsamsenklave. Schau dir die Rechtsprechung dazu gern mal an.

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Bleib cool. Eine Verfolgung der Angelegenheit ist die Sache nicht wert.

Allerdings solltest Du Dich demnächst nicht in diesem Laden sehen lassen.

Kein Diebstahl, das ist klar. Auch mit ihrer Behauptung, Du müsstest das kaufen, lag die Verkäuferin falsch. Du allerdings damit, dass Du das einfach testen durftest.

Also Anzeige kann da keine kommen - ein Hausverbot allerdings schon. Also, ich würde da mal eine Weile einen Bogen drumrum machen.