Die Zeit Abonnement?


22.10.2021, 14:10

Gilt das Widerrufsrecht ab der 1. kostenlosen oder ab der 1. kostenpflichtigen Ausgabe?

2 Antworten

Lieber Fragenersteller,

gerne helfe ich dir bei der Beantwortung deiner Frage.

Im wesentlichen geht es in deiner Frage darum, ob ein wirksamer Vertrag, mit dem Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG (kurz: Zeitverlag) zustandekommen ist. Dies würde ich nach deiner bisherigen Schilderung verneinen.

Gründe:

Die Willenserklärungen eines beschränkt geschäftsfähigen (Minderjährige von 7-18 Jahren) sind grundsätzlich schwebend unwirksam, §§ 106, 2 BGB. Damit die Willenserklärung wirksam wird, bedarf es dafür der Einwilligung bzw. der Genehmigung der gesetzlichen Vertreter, § 107 BGB (regelmäßig den Eltern). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz liegt dann vor, wenn diese lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Bei dem Abschluss eines Zeitungsabonnements ist dies grundsätzlich nicht der Fall, da du dich dazu verpflichtest den entsprechenden Preis für die Zeitungen zu bezahlen. Demnach bleibt es bei der schwebenden Unwirksamkeit deiner Willenserklärung.

Wird die Willenserklärung von deinen Eltern nicht genehmigt, dann ist sie unwirksam. Da insofern eine wirksame Willenserklärung deinerseits aber die Voraussetzung für den Abschluss des Zeitungsabonnements ist, ist der Vertrag insgesamt unwirksam. Demnach besteht keine Verpflichtung zur Zahlung.

Gleichwohl kann ein Anspruch des Zeitungsverlags auf Rückgabe und Rückübereignung der Zeitungen nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB bestehen. Demnach müsstest du du erhaltenen Zeitungen an den Verlag zurückgeben.

Disclaimer: Die Beantwortung dieser Frage ist keine Rechtsberatung!

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.

Viele Grüße

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Keine Chance da was zu machen. Alles Rechtlich korrekt von deren Seite aus.

Man kriegt nichts für umsonst, solltest du dir für das nächste Mal merken, die tun die Leute nur Anlocken. (Über den Tisch ziehen) Weil sie wissen auf direkten weg würde es fast keiner abonnieren. Bei den kostenlosen 7 Tage Testversionen sämtlicher Apps ist es genauso.


Fragenstelle334 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 14:12

Aber können nicht meine Eltern nachträglich ihre Zustimmung verweigern, da ich mit 14 noch nich voll Geschäftsfähig bin?

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FranekDolas  22.10.2021, 14:39
@Fragenstelle334

Das macht nichts, schließlich Abonnieren auch z.b. 9 jährige Kinder in Google Play Apps und die Eltern müssen Zahlen

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