Zeitungen trotz Kündigung geliefert?

3 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Die Lieferung geht Dich nichts an. Wenn es den Vermieter stört, soll er sie irgendwo lagern oder entsorgen. Es ist seine Entscheidung. Du kannst ihm auch die Adresse der Zeitung geben, dann kann er sich an der richtigen Adresse beschweren.

Du arbeitest für die nicht mehr, also ignorierst du einfach den Stapel Zeitungen vor deiner Tür.

Möglicherweise hat dem Lieferanten noch keiner gesagt dass du gekündigt hast und nicht mehr Teil der Route bist.


helen24708 
Beitragsersteller
 08.06.2024, 09:21

Leider steht da nur immer noch gezielt mein Name drauf und ich bekomme Stress mit dem Vermieter, da er das nicht rumliegen haben wi

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Badewanne48  08.06.2024, 09:32
@helen24708

Ich würde dir daraufhin dringend empfehlen das Gespräch mit dem Vermieter aufzusuchen und ihm sagen, dass du mittlerweile schon gekündigt hast und das du trotz der Kündigung immer noch die Zeitungen bei dir vor deiner Haustür geliefert bekommst.

Außerdem sollte sich dein Vermieter dringend und so schnell wie möglich bald mit dem Zeitungsverlag Kontakt aufnehmen, weil das ja schließlich auch nicht dein Verschulden ist, sondern es handelt sich herbei um ein Fehlverhalten, das nur von der Spedition verursacht worden ist und das leider zu deinem Nachteil.

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Ich würde einfach anrufen und die Abholung der Zeitungen veranlassen


helen24708 
Beitragsersteller
 08.06.2024, 09:11

Es geht nur leider keiner ran und am normalen Kundenservice wird mit mitgeteilt, dass man mir nicht helfen kann. Der Recylingplatz will jedoch die Zeitungen nicht nehmen, da die ja ausgetragen werden soll

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Badewanne48  08.06.2024, 09:24
@helen24708

Ich gehe davon aus, dass der Zeitungsverlag deine Kündigung abstrakt nicht akzeptieren möchte, weil in dieser Branche herrscht nämlich deutlich Zustellermangel. Außerdem hoffen dir nun doch, dass du irgendwann mal nachgibst und die Zeitungen nun doch austrägst. Aber es ist Vorsicht geboten, weil nämlich nach dem die Kündigung in Kraft getreten ist keinen rechtlichen Anspruch mehr auf eine Vergütung hast, weil der Arbeitsvertrag zwischen dir und dem Zeitungsverlag ja nicht mehr besteht.

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