Die Wohnung unter uns wird zu einer WG für junge Flüchtlinge aus Marokko gemacht?

10 Antworten

Privatvermietung oder Wohnungsbaugesellschaft?

Einen privaten Vermieter würde ich ansprechen ,bzw. diesen anrufen und einen Termin machen.Bitte notiere Dir alles ,was gegen den Mietvertrag gerichtet ist,

bzw.vorgefallen ist.Möglichst unter Zeugen.

Sollte z.B.in Eurem Mietvertrag stehen,max .Personenzahl 3 oder 4 Personen,

dann könntet Ihr den Vermieter direkt auffordern,die Personenzahl zu begrenzen. In einem Haus mit Gleichen Wohnungen ,kann kein unterschiedliches Miet-und Nutzungsrecht gelten.

Ist das ganze eine Wohnungsgesellschaft wird es schwierig.

Ob es Euch das wert ist,sich zu beschweren und auf Abhilfe zu hoffen?

Vermutlich wurden hier Gelder gezahlt ,die höher sind,als Ihr Miete zahlt und ein jahrelanger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang ist absehbar.

Das kann bei einem privaten Vermieter auch so sein,aber die Wahrscheinlichkeit einer Einigung könnte höher sein,vor allem wenn andere Mietparteien mitziehen.


Regina3  28.07.2024, 18:59

"In einem Haus mit Gleichen Wohnungen ,kann kein unterschiedliches Miet-und Nutzungsrecht gelten." Bist Du sicher? Gilt das auch, wenn die Wohnungen unterschiedlichen (privaten) Vermietern gehören?

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Rutscherlebnis  28.07.2024, 19:01
@Regina3

Nein,dann natürlich nicht.Danke für die Rückfrage.Hört sich nach Kapitalanlegern und weniger nach (traditionellen ) Vermietern an.Mein Beileid schon mal.

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Regina3  28.07.2024, 19:09
@Rutscherlebnis

Bin nicht betroffen. Aber bei 6 Personen/3 Zimmer = je Zimmer 2 Menschen. Und kein Wohnzimmer oder so ... da würde ich auch oft streiten ...

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Rutscherlebnis  28.07.2024, 20:33
@Regina3

Ihr könnt Glück haben das sich die anderen Eigentümer das nicht gefallen lassen und es auf der Eigentümerversammlung zu Streitereien kommt.Ansonsten ....Flüchtlingsbetreuer.na Prost Mahlzeit.Kenne das aus den 90er Jahren. Die meisten Bleiben wurden gezielt so vermietet, um andere Mieter loszuwerden ,oder gar die Bude abzureißen .Da sind Beträge geflossen ,seitens der Stadt ,weil ja die Zelt und Containerunterbringung verpönt war ,bzw.von Gutmenschen als unwürdig und unzumutbar deklariert hatten.Geschichte wiederholt sich nicht nur,manchmal 1:1 .Nur die Namen der Handelnden haben sich geändert .

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Außer Dich an den Vermieter (der Unsummen für so etwas kassiert und sich daher wohl taub stellen wird) und Dich an den Betreuer zu wenden, bleibt Dir wenig anderes übrig.

Oder eben die Abschiebung abwarten. Aus Marokko gibt es keine „Flüchtlinge”. Das Land ist offiziell als sicher eingestuft.

Der Flüchtlingshelfer hat dafür zu sorgen, dass sie sich benehmen und wenn sie es nicht tun, muss der Vermieter eingreifen. Natürlich immer vorausgesetzt, dass die Geschichte wirklich wahr und nicht erfunden ist, um gegen Flüchtlinge zu hetzen.

Dich beim Vermieter und dann beim Flüchtlingshelfer beschweren. Dass die im Haus rauchen und es mit ihren Exkrementen besudeln dürfte den Vermieter sehr interessieren.

Dann wendet Euch ( am besten als Hausgemeinschaft ) an den Vermieter - der muss für Abhilfe sorgen - oder Ihr kürzt Eure Mietzahlungen - nein man muss nicht alles akzeptieren ...... also führt ein "Belästigungsprotokoll".

werdet Mitglied in einem Mieterbund, soweit ihr keine Rechtschutzversicherung habt.