Informiert der Frauenarzt die Eltern, wenn man von ihm die Pille danach verschrieben bekommen will?

8 Antworten

Ab 14 bekommst du die bei einem Unfall problemlos in der Apotheke. In BW bis 18 kostenfrei.

Ich bin ein wenig verwundert mit Rezept und Eltern. Die ist für Unfälle da deswegen hat man das ja gesetzlich so geregelt

Das entscheidet der Frauenarzt je nach deiner geistigen Reife. Die Pille danach wegen Bulimie wieder auszukotzen erscheint mir jedenfalls nicht besonders reif, und wenn du jetzt noch ein zweites Mal die Pille danach willst, wirst du dem Frauenarzt wohl erklären müssen weshalb. Von daher kann es durchaus sein, dass er deine Eltern informiert.

Wenn eine verhütungs fehler Passiert ist solltest du dir die Pille danach in der Notfallapohtheke holen sonst könnte sie nicht mehr wirken wenn du bis Montag wartest und du wirst trozdem schwanger. Ärzte haben Schweigepflicht.

Nein, das darf er nicht. Er unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht.


TheAllisons  18.02.2017, 19:09

Bei minderjährigen muss der Arzt die Eltern verständigen

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Nein, das darf er gar nicht.


TheAllisons  18.02.2017, 19:08

Bei minderjährigen muss er es sogar den Eltern mitteilen.

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isebise50  18.02.2017, 20:14

Die DGGG (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) hat in ihrer Stellungnahme zu Rechtsfragen bei der Behandlung

Minderjähriger als Empfehlung erarbeitet, dass bei über 16-Jährigen der Arzt davon ausgehen kann, dass die Patientin einwilligungsfähig ist und damit auch eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber den Eltern gilt.

Zwischen 14 und 16 Jahren hält die DGGG eine sorgfältige Prüfung der Einwilligungsfähigkeit der Patientin für notwendig. Es ist aber nicht
ausgeschlossen, dass ein Mädchen in diesem Alter schon so reif ist, dass die Eltern nicht mehr hinzugezogen werden müssen.

Es gibt aber keine gesetzliche Bestimmung, die das genau regelt.

So gibt es also keine Sicherheit für Kinder, Jugendliche, Eltern und
Ärzte, wann genau die Eltern hinzugezogen werden müssen beziehungsweise wann eine Jugendliche alleine vom Frauenarzt z.B. die Pille zur Verhütung bekommen kann. Es ist immer eine Abwägung des Arztes im Einzelfall, ob er die Eltern informiert bzw. ein Rezept ohne
Einwilligung eines Erziehungsberechtigten verweigert.

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